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Leasingvertrag für einen gebrauchten Farblaserkopierer

 
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:51    Titel: Leasingvertrag für einen gebrauchten Farblaserkopierer Antworten mit Zitat

Moin,moin
Werde gleich zur Sache kommen.
Betreibe bis jetzt einen Copyshop bin aber kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.
Leider habe ich aber noch einen Leasingvertrag für einen gebrauchten Farblaserkopierer inkl. Druckanbindung mit einer Restlaufzeit von 36 Monaten und einer Monatsrate von 301,76 Euro an den Fersen.
Denke der nächste Schritt ist dann Arbeitslosigkeit und Hartz 4. Da ich dann wohl unter dem Pfändungsbetrag liege währe ich natürlich an einem Vergleich interessiert denn Schulden müssen bezahlt werden.
Lassen sich Leasinggesellschaften im allgemeinen auf Vergleiche ein oder wird die Restschuld immer in voller Höhe per Titel eingefordert?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt als erstes darauf, wer Leasingnehmer ist. Du als Privatperson oder Dein Gewerbe. Bei letzterem ist es die Frage, in welcher Gesellschaftsform das Gewerbe geführt wird.

Dann ist entscheidend, ob Du als Inhaber eine persönliche Haftung übernommen hast, falls der LN eine GmbH ist.

Bitte erst hierüber aufklären, bevor weitere Antworten gegeben werden könnne, da hiervon die weitere Vorgehensweise abhängig ist.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,moin
Danke für die schnelle Antwort.
Also, der LV lauft auf meinen Namen und dann auf Scan & Copyshop denke der LV lauft unter gewerblich. Ich habe 2003 eine Ich AG gegründet ( Du bist Deutschland) und da mir meine Bank keinen Kredit über 8000 Euro geben wollte, habe ich den Kopierer über die Leasing GmbH des Händlers bezogen. Mit meiner Unterschrift auf dem LV bin ich natürlich auch haftbar im Sinne der AGB des LV. Ich bin als Kleinunternehmer gemeldet und nicht in der IHK eingetragen was aber wohl nichts an meiner Haftung ändern wird.
Gruß Nicolai
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dann scheinst Du voll in der Haftung zu stehen, da der Vertrag nicht auf eine GmbH läuft.

Nun läuft es so ab.

Der LV wird von der LG fällig gestellt und der Ablösebetrag von Dir eingefordert. Ein Teil davon wird durch den Verkaufserlös des Druckers abgelöst. Da aber noch eine Differenz auftreten wird, must Du für diese Differenz einstehen.

Die LG wird erstmal versuchen, diesen Betrag von Dir eintreiben und darüber wohl auch einen vollstreckbaren Titel erreichen. Sind freie Vermögensgüter vorhanden, müßen die dafür versilbert werden.

Zum Schluß würde dann nur noch die Privatinsolvenz in Frage kommen, sonst hast Du den Titel die nächsten 30 Jahre an den Hacken.
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin
Ja ich dachte mir schon das sich die LG nicht auf einen Vergleich einlassen wird.
Was ist aber wenn die LG den Kopierer abholt aber nicht verkaufen sondern neu vermieten kann?
Hat die LG das Recht den Kopierer neu zu vermieten und von mir die Raten trotzdem in voller Höhe einzufordern?
Oder würde der neue LV mit einem andern Mieter bei mir gegengerechnet werden?
bzw. muss mir die LG mitteilen das sie den Kopierer neu vermietet hat?
Gruß Nicolai
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch könnte die LG den Kopierer weitervermieten, wobei natürlich diese Erlöse gegenzurechnen sind, um den Schaden zu mininieren.

Aber aus praktischen Gründen dürfte das wohl kaum passieren, daß ein gebrauchter Laserdrucker wieder neu vermietet wird. Als Kunde würde ich mich nicht auf so was einlassen.

Der Einfachheit halber wird der LV gekündigt und fälliggestellt. Der Kopierer eingezogen und verwertet und die Differenz muß der ursprüngliche LN bezahlen.

Wobei es natürlich Dir überlassen bleibt, jemanden zu finden, der vielleicht Deinen LV übernimmt und dann die Raten weiterzahlt. Aber auch damit muß sich die LG einverstanden erklären, weil sie eine neue Bonitätsprüfung durchführt.

Vielleicht ist das ein Weg. Kannst Dich ja mal in Deiner Branche bei den Wettbewerbern umhören, ob jemand das Ding übernehmen will.
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,moin
Das Leasen von gebrauchten Kopierern ist Gang und gebe da es sich bei Neugeräten um Preise von 20.000 Euro und mehr handelt.
Der Kopierer den ich geleast habe ist auch gebraucht ( Canon CLC 950 mit Rip ).
Leider sieht das bei den anderen Mitbewerbern auch nicht gut aus so das mir da keiner helfen kann. So werde ich sehen was morgen bei dem Gespräch mit meiner Leasing GmbH rauskommt.
Ich bedanke mich für diese schnelle Hilfe.
Gruß Nicolai
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

schreib doch einfach mal den LG an, schildere ihm deine lage u. bitte darum ob sie eventuell bereit sind das gerät zu holen, bietest eventuell noch an das gerät wauf deine kosten warten zu lassen u. ne neue kartusche zu "spendieren" u. ob man dann eventuell den "vertrag" einfach so auflösen könnte u. sie das gerät weiterverkaufen.

mehr wie neinssagen können sie nicht u. dann bleiben dir immernoch andere möglichkeiten.


ist meine laienmeinung.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

"Einfach" so auflösen, wird die LG ganz bestimmt nicht.

Der Vertrag wird zwar aufgelöst und das Gerät wohl verkauft, aber wenn dann noch ein Differenzbetrag entsteht, muß der LN den ausgleichen. Die LG wird kaum darauf verzichten. Und das Instandhalten des Gerätes mit Wartung und Kartusche ist kein Entgegenkommen des LN, sondern eine vertragliche Verpflichtung des LN.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 13:42    Titel: Re: Leasingvertrag für einen gebrauchten Farblaserkopierer Antworten mit Zitat

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Moin,moin
Betreibe bis jetzt einen Copyshop bin aber kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.


man kann mit menschen noch reden, mehr wie nein sagen können diese meiner meinung nach nicht. wenn man dem LG seine finanzielle lage schildert u. dieser sieht das man ihm entgegenkommen will, obwohl vermutlich in absehbarer zeit nichts mehr zu holen sein wird wird dieser sich 2 mal überegen ob er dieses "eventuell" letzte angebot annimmt u. sich erstmal die kosten für tausch der "tuscherkartone"? u. der wartung spart od. ob er mit viel glück versuchen kann später eventuell noch was zu holen.

der beste vertrag nützt dem LG nichts wenn es bei demjenigen nichts mehr b.z.w nichtmehr viel zu holen gibt.

ist zum. meine meinung.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Leasingbranche ist kein Streichelzoo.

Das Einbringen der Wartung oder einer neuer Tonerkartusche ist kein Entgegenkommen des LN, sondern schlichtweg sein Verpflichtung aus dem Vertrag.

Inwieweit die LG später dann versuchen wird, den Restbetrag trotz Insolvenz des LN einzutreiben versucht, sei dahingestellt. Ob die LG sich einen vollstreckbaren Titel besorgt, um dann alle paar Jahre mal anzufragen, weiß ich natürlich nicht. Oder sie verbucht den Fall gleich als Wertberichtung.

Wie es weitergeht, wird der LN dann schon zeitnah erfahren. Er sollte offen und ehrlich mit der LG kommunizieren, um dann zu sehen, wie die LG weiter verfährt.
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