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Webmaster A betreibt unter der Domain "cleantipps.net" ein Portal, daß sich rund um das Thema Putzen dreht. Nach zwei Jahren des Betriebs hat sein Portal mehr als 4000 Mitglieder. Auf den Seiten schaltet er auch Werbung von Putzmittel-Herstellern, die eine geringe Summe Geld einbringt.
Webmaster B findet die Idee gut und richtet 2 Jahre später ebenso ein Portal zum Thema Putzen ein und zwar unter der Domain "cleantipps.de", er nutzt also den gleichen Domainnamen mit einer anderen TLD für ein Portal mit exakt dem gleichen Themenbereich.
Hat Webmaster A, der "cleantipps" in keiner Form (z.b.) als Marke geschützt hat, eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ergibt sich da eine Möglichkeit aus dem Namensrecht oder gar aus dem Werkstitelschutz?
Webmaster A betreibt unter der Domain "cleantipps.net" ein Portal, daß sich rund um das Thema Putzen dreht. Nach zwei Jahren des Betriebs hat sein Portal mehr als 4000 Mitglieder. Auf den Seiten schaltet er auch Werbung von Putzmittel-Herstellern, die eine geringe Summe Geld einbringt.
Man könnte darin eine (gewerbliche) Unternehmstätigkeit As sehen, wobei "cleantipps.net" dann vielleicht als Unternehmensbezeichnung, oder zumindest als besondere geschäftliche Bezeichnung angesehen werden könnte.
Meines Wissens wird nicht schon in jedem Internet-Portal ein "Werk" im Sinne von § 5 Absatz 3 MarkenG gesehen, sondern nur in solchen Portalen, die einer Druckschrift vergleichbar sind. Erst dann könnte in der Domainbezeichnung, unter der eine Homepage betrieben wird, die "Werktitelbezeichnung" des unter diesem Titel erschienen Werks gesehen werden.
Zitat:
Hat Webmaster A, der "cleantipps" in keiner Form (z.b.) als Marke geschützt hat, eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ergibt sich da eine Möglichkeit aus dem Namensrecht oder gar aus dem Werkstitelschutz?
Naheliegend wäre die Prüfung, ob an der Domainbezeichnung als geschäftliche Bezeichnung durch die Benutzung für ein gewerblich betriebenes Unternehmen "Putzportal-Betrieb" ausschließliche Rechte erworben worden sein könnten.
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