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Grundstück gekauft, jetzt meldet sich Käufer aus DDR-Zeiten

 
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siggi.brb
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 14:45    Titel: Grundstück gekauft, jetzt meldet sich Käufer aus DDR-Zeiten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor ca. einem Jahr zwei nebeneinander liegende Grundstücke gekauft (Land Brandenburg).
Jetzt kommt der Nachbar mit einem Kaufvertrag aus DDR-Zeiten für eines der beiden Grundstücke, hat aber keinen Grundbucheintrag.
Im Grundbuch war der Verkäufer eingetragen, von dem ich gekauft habe.
Was soll ich tun, der Nachbar will das Grundstück nutzen.

Gruß Siggi
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

nichts- verweisen sie ihn auf ihren kaufvertrag und den grundbucheintrag und bitten sie ihn, sie nicht mehr zu belästigen und sich von ihrem grundstück fernzuhalten.
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Reinhard
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
der Nachbar hat wahrscheinlich Pech gehabt. Der Kaufvertrag als solcher reicht nicht aus, um eigentümer zu werden. Neben dem Kaufvertrag war unbedingt auch die eintragung im Grundbuch erforderlich. Ist diese nicht erfolgt und nunmehr der seinerzeitige Verkäufer auch nicht mehr eingetragen, kann der Nachbar aus dem Kaufvertrag keine Rechte gegen den jetztigen Eigentümer geltend machen.
Gruß Reinhard
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 18:12    Titel: Nur das Grundbuch zählt. Antworten mit Zitat

Da könnte ich ja auch zu meinem Nachbarn sagen: Was machen Sie auf meinem Grundstück? Verschwinden Sie. Ich habe das Grundstück gekauft - und dazu zeige ich ihm einen selbstgebastelten Kaufvertrag.
Aber: Ohne Grundbucheintrag gibt es keinen Grundbesitz.
Im Grundbuch gilt der sog. "öffentliche Glaube", d.h. was im Grundbuch steht, das stimmt (und zwar auch dann, wenn es zehnmal falsch wäre).
MfG
Lucky
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