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Hallo,
ich muß zu meiner zukünftigen Arbeit ca. 100km zurücklegen, die ich mit der Bahn fahren möchte. Da die tatsächlichen Kilometer zwischen Arbeit und Wohnung einen weit höheren Betrag als den abgedeckelten von 5112 Euro ergeben, ist nun meine Frage, ob ich die höheren Kilometer beim Fnazamt absetzen kann, auch wenn ich "nur" die Bahn benutze, oder geht das nur, wenn ich ich ein Auto zur Fahrt zur Arbeit benutze ( wie ich im großen Konz gelesen habe)?
Danke für eure Antworten, Andra
Die Entfernungspauschale ist bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bis einschl. 2003 auf 5112,- EUR begrenzt, ab 2004 gibt´s dann maximal 4500,- EUR als Werbungskosten.
Diese Regelung sieht das Einkommensteuergesetz eindeutig vor.
Der "Große Konz" hat somit (ausnahmsweise) mal recht , oder kennt er noch einen "ganz legalen Steuertrick" ???
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