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Forderung gegen Gesellschafter im Ausland

 
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burnhell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 18:54    Titel: Forderung gegen Gesellschafter im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Szenario:

A und B hatten eine GbR in Deutschland.
Nun ist B aus privaten Gründen in sein Heimatland Bulgarien zurück gekehrt.
Die GbR soll nun also aufgelöst werden. Leider bestehen noch Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 1.000€, die von A und B jeweils zu 50% zu tragen sind.

A hat die Verbindlichkeiten mittlerweile beglichen, möchte aber von B 500€ zurück haben. B meldet sich nun aber nicht mehr, weder per Post, noch per E-Mail oder sonstirgendwie.

A fragt sich nun, wie er das Geld von B bekommen kann und welche weiteren Kosten dabei etwa entstehen würden, sowie, ob rechtliche Schritte sinnvoll wären.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Edit: Ist eventuell die Beauftragung eines Inkassounternehmens sinnvoll?
Überlegenswert wäre da z.B. (Wortsperre: Firmenname).de, bzw. deren Zweigstelle in Bulgarien mit dem Länderkürzel bg.
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eksom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:33    Titel: Bulgarien noch nicht in der EU !!! Antworten mit Zitat

Solange Bulgarien nicht in der EU ist, funktioniert dort weder die Judikative, noch die Excutive.

Inkassounternehmen kostenimmer im In- und Ausland unnötig viel Geld und bringen rechtlich nichts. Ein normales Verfahren würde dort heute ca. 10 Jahre nach dem jetzigen Rechtssystem dauern und der Erfolg ist sehr fraglich!

Wenn der Betrag im 6-stelligem Bereich liegen sollte und der Schuldner dort vermögend ist, oder bonitätsstark, dann gibt es auch kürzere Wege.
RUS-INKASSO (50%-50%)
TURKS-INKASSO (50%-50%)

Sonst steuerlich abschreiben lassen, als uneinbringlich Forderungen
MFG
E
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