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Wer bekommt die Rechnung?

 
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Klaus B
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 18:22    Titel: Wer bekommt die Rechnung? Antworten mit Zitat

Handwerker H arbeitet für Person S. Für S gibt es einen Betreuer B, der alle Angelegenheit für Sie regelt. B hat HAndwerker H beauftragt für die S Arbeiten durchzuführen. S wusste dies.

An wen schickt H nun die Rechnung? An B oder S?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 18:41    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

cih würde die Rechung an den Betreuer S senden.

Gruss

Andreas
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl am besten an den, der`s bezahlt.

Allerdings sollte als Leistungsempfänger der in der Rechnung stehen, bei dem die Arbeiten getätigt wurden.
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viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 09:32    Titel: Wer bekommt die Rechnung Antworten mit Zitat

Die Rechnung bekommt der Betreuer, aber in der Rechnung muß der Name des Betreuten stehen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 09:14    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

cih würde die Rechung an den Betreuer S senden.

Ich würde sie an den Betreuer B und zugleich eine Durchschrift an S senden. Schaden kann das nicht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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