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Verfasst am: 08.03.06, 23:28 Titel: Nach Betreuung Beerdigungskosten
Guten Abend!
Nehmen wir an, Person A (84 Jahre) hat eine Lebensgefährtin B (80 Jahre) und einen Sohn C (41 Jahre). A braucht aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuerin zu der B gemacht wurde. A ist gestorben. C ist laut Testament alleiniger Erbe. B hat die Beerdigung in Auftrag gegeben und das billigste vom billigen gewählt um die Kosten niedrig zu halten. C hat sich nicht um B gekümmert, weil er weiter entfernt von A wohnt und mangels Interesse.
Nun kommt Person D ins Spiel, ein Neffe von A und D macht sich Sorgen, dass B auf den Beerdigungskosten sitzen bleibt, weil eine Betreuung ja mit dem Tod endet. Die Beerdigungskosten könnte man mit dem Vermögen des Verstorbenen abdecken. Nach Abzug der Beerdigungskosten gäbe es nichts mehr zu erben für C.
Würde D sich zurecht sorgen? Müsste B die Beerdigung bezahlen, wenn C das Erbe antritt aber nicht zahlen würde? _________________ Ich habe null Ahnung von nix, aber ich gebe gerne meinen Senf dazu.
Verfasst am: 09.03.06, 09:35 Titel: Nach Betreuung Beerdigungskosten
Mir hat man auf dem Gericht erklärt, das die Betreuung mit dem Tod endet. Die Beerdigungskosten wurde der bezahlen, der auch bestellt hat. Allerdings muß zuerst das vorhandene Vermögen dafür genutzt werden.
Beerdigungskosten werden immer vom Nachlass gezahlt. Ist danach kein Geld mehr zum Erben da, gibt es auch nix mehr zu erben, egal ob Testament oder nicht.
Gruss
Melly _________________ Melly
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