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Wer weiß um die Pflichten ,die sich aus den Merkzeichen ergeben, also darf jemand mit B, G, H z.B. allein am Straßenverkehr teilnehmen, wer haftet im Schadenfall, wie ist der Betreuer abgesichert ???
obwohl ich nicht nur ehrenamtlicher Betreuer, sondern auch Sachbearbeiter in einem Schwerbehindertenabschnitt bin, fällt mir die Beantwortung dieser Frage schwer.
Obwohl es in Deutschland eine fürchterliche Regelungswut gibt, ist eben hierzu, also zu der Frage der Haftung, nichts bekannt bzw. geregelt.
Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung nachgewiesen ist. Das bedeutet aber noch lange kein "Muss". Sonst müsste jeder Busfahrer einen schwerbehinderten Fahrgast, der dieses Merkzeichen im Ausweis hat und alleine fährt, zurückweisen (was auch schon geschehen ist).
Das Merkzeichen "H" steht für Hilflosigkeit.Trotzdem kann eine hilflose Person normal am Straßenverkehr teilnahmen. Z. B. Kinder und Jugendliche mit Diabetes. Da besteht die Hilflosigkeit in der Notwendigkeit, dass sie immer wieder zu Blutzuckerkontrollen und diätetischer Lebensführung angehalten werden müssen. Oder bei Menschen mit Psychosen (längst nicht alle), die ausserhalb der vertrauten Umgebung hilflos sind und sich ggfls. verlaufen/verirren können.
Ich bin der Meinung, dass es bei einem Schaden auf die Versicherung ankommt, und im Zweifelsfalle bleibt nur der Klageweg.
herrscht in dieser Frage, geht es um konkrete Fälle muss erst etwas passieren, um Klarheit zu bekommen. Letztendlich ist es doch so, daß die Vormünder alle möglichen Merkzeichen beantragen, um die entsprechenden Vergünstigungen zu erhalten, geht es aber um die Freiräume, stellt sich der Behionderte gar nicht so behindert dar. Als Betreuer ist man also in der Lage um die Fähigkeiten oder besser das Unvermögen des zu Betreuenden zu wissen, aber nicht einschreiten zu können, wenn es um z.B. das Untersagen der Teilnahme am Straßenverkehr geht, man steht praktisch mit einem Bein im Strafvollzug ...
Verfasst am: 18.02.06, 12:28 Titel: Noch was dazu..
die Rechte aus den Merkzeichen sind vielfältig beschrieben, Kniffe und Tricks zum Erlangen aufgeführt, alles sicher aus verständlichen Gründen, aber wenn ein100% Schwerbehinderter mit B,G,H fast unterm Bus gelegen hat, weil er einfach nicht in der Lage ist, diese Gefahrensituation einzuschätzen, findet man keine Handhabe dies zu unterbinden, der Vormund will die vermeintliche Selbstständigkeit nicht einschränken, das Heim will sich nicht positionieren, um den Bewohner aus letztendlich finanziellen Gründen nicht zu verlieren, dazwischen steht der Betreuer im Dienst
es ist eben so, wie es der Gesetzeslage entspricht. Meckern kann ich zwar verstehen, aber es bringt nichts.
Typsich, daß einerseits gegen die Regelungsflut gewettert wird. Aber solbald jemand von einer "ungeregelten" Sache betroffen wird, gibt es des größten Aufschrei. Manchmal frage ich, ob es in Deutschland noch Menschen gibt, die überhaupt den Begriff "gesunder Menschenverstand" kennen.
Nicht nur in unserer unrühmlichen Vergangenheit, sondern bis zur ersten Novellierung des Betreuungsrechtes gab es eben den Vormund, der allumfassend bestimmt. Dann ist der Gesetzgeber einen anderen Weg gegangen und hat viel mehr Freiheiten zugelassen. Das ist nun auch wieder nicht richtg (es gbit tatsächlich Auswüchse wie das Recht, ohne jegliche Rücksicht auf den Vermieter aus jeder Wohnung eine Müllhalde zu machen).
ob jemand sich erregt, weil sein Bauantrag für eine Hundehütte durch 6 instanzen geht, oder ein Fall wie beschrieben besteht und der evtl. betroffene, hier der betreuer, dann im regen steht. Gerade hier wäre Klarheit vonnöten, es laufen genug potenzielle gefahren durch die Gegend, geschützt durch die rechtsgebung, aber niemand will hier konkret einschreiten...aber eine Auskunft habe ich somit immer noch nicht..
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 13.03.06, 13:16 Titel:
öhm!?! bei uns in der einrichtung (diakonie) gibt es etwas was sich "risikoplan" nennt, darin ist z.b. geregelt (zum. für uns pflegepersonal) ob ein bew. wo u. wielange alleine sein darf, ob er u. wie oft beaufsichtigt werden muss, ob er gefahrenquellen einschätzen kann (straßenverkehr,e-herd, messer etc.) welche krankheiten vorliegen etc. ich denke das ist/müsste m.M. nach zum. überall so geregelt sein.
die einrichtung hat eine (nenn ich jetzt mal so) haftpflicht für "unmündige" personen, diese springt wenn ich mich nicht irre bis 2500€ pro schaden u. 10000€ im jahr ein, nur sachschaden.
was den "straßenverkehr" angeht gibt es m.M. nach kleine unterschiede, kann der behinderte am SV teilnehmen, liegt eine "erkrankung" vor welche es nur eingeschränkt od. garnicht möglich macht, kann er gefahren nicht einschätzen, will er sie eventuell nicht einschätzen können etc.
ich denke das das pflegepersonal das den behinderten teilweise über jahre kennt das besser einschätzen kann als ein betreuer der oft kilomete rweit entfernt lebt/arbeitet u. sich eventuell mal jedes halbe jahr sehen lässt, wenn überhaupt.
ich denke das pflegepersonal ist sich seiner verantwortung bewusst denn es wird immer im hinterkopf haben das es den arsch hinhält wenn etwas passiert b.z.w sich zum. sehr ausgiebig dazu äußern muss.
öhm!?! bei uns in der einrichtung (diakonie) gibt es etwas was sich "risikoplan" nennt, darin ist z.b. geregelt (zum. für uns pflegepersonal) ob ein bew. wo u. wielange alleine sein darf, ob er u. wie oft beaufsichtigt werden muss, ob er gefahrenquellen einschätzen kann (straßenverkehr,e-herd, messer etc.) welche krankheiten vorliegen etc. ich denke das ist/müsste m.M. nach zum. überall so geregelt sein.
die einrichtung hat eine (nenn ich jetzt mal so) haftpflicht für "unmündige" personen, diese springt wenn ich mich nicht irre bis 2500€ pro schaden u. 10000€ im jahr ein, nur sachschaden.
was den "straßenverkehr" angeht gibt es m.M. nach kleine unterschiede, kann der behinderte am SV teilnehmen, liegt eine "erkrankung" vor welche es nur eingeschränkt od. garnicht möglich macht, kann er gefahren nicht einschätzen, will er sie eventuell nicht einschätzen können etc.
ich denke das das pflegepersonal das den behinderten teilweise über jahre kennt das besser einschätzen kann als ein betreuer der oft kilomete rweit entfernt lebt/arbeitet u. sich eventuell mal jedes halbe jahr sehen lässt, wenn überhaupt.
ich denke das pflegepersonal ist sich seiner verantwortung bewusst denn es wird immer im hinterkopf haben das es den arsch hinhält wenn etwas passiert b.z.w sich zum. sehr ausgiebig dazu äußern muss.
Zum Glück ist es aber in Deutschland so, dass nicht die Pflegeeinrichtung bestimmt, was der Betroffene darf und was nicht.
Und wenn Sie in der Pflege tätig sind, sollte Ihnen der Unterschied zwischen Betreuung und "Unmündigkeit" auch ein Begriff sein... _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 13.03.06, 14:18 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
pOtH hat folgendes geschrieben::
öhm!?! bei uns in der einrichtung (diakonie) gibt es etwas was sich "risikoplan" nennt, darin ist z.b. geregelt (zum. für uns pflegepersonal) ob ein bew. wo u. wielange alleine sein darf, ob er u. wie oft beaufsichtigt werden muss, ob er gefahrenquellen einschätzen kann (straßenverkehr,e-herd, messer etc.) welche krankheiten vorliegen etc. ich denke das ist/müsste m.M. nach zum. überall so geregelt sein.
die einrichtung hat eine (nenn ich jetzt mal so) haftpflicht für "unmündige" personen, diese springt wenn ich mich nicht irre bis 2500€ pro schaden u. 10000€ im jahr ein, nur sachschaden.
was den "straßenverkehr" angeht gibt es m.M. nach kleine unterschiede, kann der behinderte am SV teilnehmen, liegt eine "erkrankung" vor welche es nur eingeschränkt od. garnicht möglich macht, kann er gefahren nicht einschätzen, will er sie eventuell nicht einschätzen können etc.
ich denke das das pflegepersonal das den behinderten teilweise über jahre kennt das besser einschätzen kann als ein betreuer der oft kilomete rweit entfernt lebt/arbeitet u. sich eventuell mal jedes halbe jahr sehen lässt, wenn überhaupt.
ich denke das pflegepersonal ist sich seiner verantwortung bewusst denn es wird immer im hinterkopf haben das es den arsch hinhält wenn etwas passiert b.z.w sich zum. sehr ausgiebig dazu äußern muss.
Zum Glück ist es aber in Deutschland so, dass nicht die Pflegeeinrichtung bestimmt, was der Betroffene darf und was nicht.
Und wenn Sie in der Pflege tätig sind, sollte Ihnen der Unterschied zwischen Betreuung und "Unmündigkeit" auch ein Begriff sein...
unmündig / nicht volljährig b.z.w nicht geschäftsfähig
betreuung / stellvertrettend den unmündigen vertreten
da hats wohl jemand auf mich abgesehen ;o) die pflegeeinrichtung nicht direkt aber das pflegepersonal, seien sie mal ehrlich als "richter" kann man sich größtenteils nur auf die aussagen des pflegepersonals verlassen, man hat garnicht die zeit um sich intensiv mit dem zu betreuenden zu "beschäftigen". ich erlebe es selbst desöfteren das ein richter dem betreuten 2 fragen stellt (wie heißen sie, wissen sie welcher tag heute ist) u. sich ansonsten größtenteils auf die aussagen des personals verlässt die sich tägl. mehrer stunden mit den bewohnern "beschäftigen" (*räusper* scheiß wortwahl ich weiß)
richter treffen entscheidungen hauptsächlich aufgrund der aussagen des personals od. angehörigen. weil sie sich teilweise darauf verlassen was ihnen gesagt wird.
jetzt aber nochmal zu meinem vorherigen post, sollte eventuell mal mehr satzzeichen setzen b.z.w. diese besser.
Zitat:
öhm!?! bei uns in der einrichtung (diakonie) gibt es etwas was sich "risikoplan" nennt, darin ist z.b. geregelt (zum. für uns pflegepersonal) ob ein bew. wo u. wielange alleine sein darf, ob er u. wie oft beaufsichtigt werden muss, ob er gefahrenquellen einschätzen kann (straßenverkehr,e-herd, messer etc.) welche krankheiten vorliegen etc. ich denke das ist/müsste m.M. nach zum. überall so geregelt sein.
die einrichtung hat eine (nenn ich jetzt mal so) haftpflicht für "unmündige" personen, diese springt wenn ich mich nicht irre bis 2500€ pro schaden u. 10000€ im jahr ein, nur sachschaden.
ich denke das pflegepersonal ist sich seiner verantwortung bewusst denn es wird immer im hinterkopf haben das es den arsch hinhält wenn etwas passiert b.z.w sich zum. sehr ausgiebig dazu äußern muss.
ich denke das das pflegepersonal/heimleitung ersteinmal vor dem betreuer den arsch hinhält u. sich rechtfertigen muss. deshalb auch genau abschätzt was man dem "betreuten" zutraut od. nicht. ich rede jetzt erstmal von den sog. "berufsbetreuern" die keinen weiteren kontakt zu den "betreuten" haben, wie der jährliche anstands besuch.
familienangehörige die die betreuung übernommen haben ist jetzt wieder ganz wann anderes wie ein "berufsbetreuer" muss ich ehrlich zugeben.
ach nur als kleiner wink mit dem zaunpfahl, bin 23j. u. arbeite seit meinem 17lebensjahr in einer einrichtung für geistig schwer u. mehrfachbehinderten. durfte leider keine ausbildung in dem bereich genießen, was größtenteils auf schulzeugnisse od. meiner ehrlichen klappe zuzuschreiben ist. das nur zur info nicht das sie denken ich hätte ihr wissen was rechtliche dinge angeht, kann eigentlich nur aus "erfahrungen" aufwarten u. bitte unwissenheit nicht zu strafen sondern erklärenderweise zu ändern.
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