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In der Pressemitteilung wird ein anderes Urteil zitiert, wo es um die Rechtsberatung durch einen Volljuristen ohne Zulassung ging. Im Unterschied zu vielen anderen "sonstigen Rechtskundigen" muss ein Volljurist keine weiteren Prüfungen mehr ablegen, um eine Zulassung als Rechtsanwalt zu bekommen. Es ist fraglich, ob man diese Rechtsprechung auf alle "sonstigen Rechtskundigen" übertragen kann.
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