Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrkosen u. Abwesenheitsgeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrkosen u. Abwesenheitsgeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mona-Lisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 14:37    Titel: Fahrkosen u. Abwesenheitsgeld Antworten mit Zitat

A ließ sich anwaltlich vertreten und bezahlt monatl. Anwalts-und Gerichtskosten.
Als A den Anwalt wechselte, erhielt er vom 1.Anwalt noch Fahrkosten und Abwesenheitsgeld auferlegt.
Ist dies üblich ? Sind diese Auslagen nicht inbegriffen ? Müssen diese Dinge extra gezahlt werden ? Ich kannte dies zuvor von keinem Anwalt, auf anderen Gebieten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

daß A monatlich Anwalts- und Gerichtskosten zahlt, deutet darauf hin, daß PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde. Richtig?

In der Regel wird der bedürftigen Partei ein Anwalt zu den Bedingungen eines orstansässigen Anwaltes beigeordnet.
D.h., daß der Anwalt von der Staatskasse nur die Gebühren und Auslagen erstattet verlangen kann, die einem am Gerichtsort ansässigen Anwalt erstattet werden. Hat der Anwalt seinen Kanzleisitz nicht am Gerichtsort und nimmt er einen Termin für den Mandanten war, so entstehen ihm hierfür Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten, die nicht von der PKH-Bewilligung umfaßt sind. Ergo muß sein Mandant, in diesem Falle A, ihm diese Kosten erstatten.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mona-Lisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

A hat zahlt monatl. 200 Euro, bisher 1600 Euro. Nun soll alles gezahlt sein, nur nicht die Fahrkosten und Abwesenheit.
A kannte dies bisher von anderen Anwälten nicht.
Vielen Dank für die Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.