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Vollkasko KFZ Abschluss nach Unfall

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal ...
Sie haben einen Versicherungsantrag gestellt auf eine Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung.
Daraufhin haben Sie von der Versicherung eine Doppelkarte mit einer vorläufigen Deckungszusage über den von Ihnen beantragten Versicherungsschutz erhalten.
Sie haben Ihr Fahrzeug mit dieser Doppelkarte angemeldet, damit ist der beantragte Versicherungsvertrag zustande gekommen.
Dann haben Sie einen Unfall verursacht, dessen finanzielle Folgen nur von einer (nicht beantragten und von der vorläufigen Deckungszusage erfassten) Vollkaskoversicherung ersetzt würden.

Und jetzt versuchen Sie den ganzen Sachverhalt nachträglich "so zu drehen", als hätten Sie von Anfang an eine Vollkaskoversicherung beantragt?

Was Sie hier gerade vorhaben ist Betrug! Über die möglichen Folgen klärt Sie das Strafgesetzbuch auf ...
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 08:15    Titel: Re: Vollkasko KFZ Abschluss nach Unfall Antworten mit Zitat

sTalKer hat folgendes geschrieben::

Ich hoffe Sie verstehen den Sachverhalt Smilie



wir verstehen sie bestens...

das nennt man betrug zum nachteil einer versicherung, und das ist kein kavaliersdelikt...auch wenn das viele immer denken.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das glaube ich ja wohl gar nicht!
Und ich habe heute einen Brief von meiner KFZ-Versicherung erhalten, dass mir die Beiträge erhöht werden! Sehr böse

Email an die WGV ist soeben raus:


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Internetforum bin ich heute auf Hinweise gestossen,
wie einer Ihrer Kunden versuchen möchte, Sie zu betrügen.

Es handelt sich um das Rechts-Forum unter
http://www.recht.de/,
Unterforum "Versicherungsrecht",
Thema "Vollkasko KFZ Abschluss nach Unfall".
Den direkten Link zu dem Thread erhalten Sie nachstehend:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=6089

Anhand der dort vom Benutzer "sTalKer" anonym gemachten
Angaben sollte es Ihnen möglich sein, den Versicherten
bzw. die dazugehörige Schadenmeldung zu identifizieren:

Versicherer: WGV
Tag des Unfalls: 09.11.2004
Schadenmeldung am 10.11.2004

6 Tage vorher mit Doppelkarte von Ihnen einen Gebrauchtwagen
angemeldet, beantragter Versicherungsschutz mit vorläufiger
Deckung: Haftpflicht und Teilkasko mit 150,- EUR Selbstbehalt.

Selbstverschuldeter Unfall mit Frontschaden vorne rechts

Da der Versicherungsantrag vom Aussendienstmitarbeiter wohl
noch nicht an Sie abgeschickt worden ist, hat der Versiche-
rungsnehmer es NACH DEM UNFALL nun so gedreht, als hätte er
bei Ihnen eine Vollkaskoversicherung beantragt, um so in den
Genuss Ihrer vorläufigen Deckungszusage zu gelangen und von
Ihnen den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem selbstver-
schuldeten Unfall ersetzt zu bekommen.

Ich hoffe, dass Sie diesem Hinweis nachgehen und stehe Ihnen
für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
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AUA
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja brutal schlau von "sTalKer", die zu betrügende Versicherungsgesellschaft gleich mit anzugen. Sehr glücklich
Seine Identität müsste ja wohl auch über seine IP-Nummer herauszukriegen sein?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt ist in der Tat relativ einfach zu verstehen:

§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

höhö
ich würde mich freuen wenn uns der RA der Versicherung hier eine kleine Nachricht hinterlässt damit wir sehen können dass solches betrügerische Pakt wegen dem ich als ehrlicher Autofahrer für meine Vollkasko tief in die Tasche greifen muss endlich seine gerechte Strafe bekomm!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.11.04, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bescheuert kann man eigentlich sein?
Manchmal ist es doch gut, wenn sich jemand nicht an die Forenregeln hält ...
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.11.04, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

"sTalKer" sagt ja gar nichts mehr ... ? Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.04, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

hat sich in die Hosen geschissen weil er weiß dass er jetzt na Anzeige zu erwarten hat hehe.
Aber so schlimm wird die Strafe nicht keine Sorge.
Immerhin warst du ja jetzt schon geständlg Auf den Arm nehmen
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wie man's sieht, für den versuchten Versicherungsbetrug gibt es sicherlich ein paar Tagessätze, also unter 2-3 Monatsgehältern kommt er da sicherlich nicht weg.

Zusätzlich wird natürlich der Schaden am Fahrzeug nicht erstattet.

Und dann kündigen die Versicherungsgesellschaften dem verhinderten Betrüger üblicherweise ALLE Policen fristlos und tragen ihn in die "schwarze Liste" ein. Mit der Vorgeschichte bekommt man in Deutschland dann so gut wie keine Versicherung mehr ...

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hat sich in die Hosen geschissen weil er weiß dass er jetzt na Anzeige zu erwarten hat hehe.
Aber so schlimm wird die Strafe nicht keine Sorge.
Immerhin warst du ja jetzt schon geständlg Auf den Arm nehmen
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist denn das Ursprungsposting von "sTalKer" auf einmal hin?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Finde ich auch nicht gut, daß der Ursprungsbeitrag gelöscht worden ist. So hat der ganze Thread ja irgendwie keinen Sinn mehr ...

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wo ist denn das Ursprungsposting von "sTalKer" auf einmal hin?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das hatten wir doch eben mit der nicht zahlenden Rechtschutzversicherung auch schon einmal!?
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