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Verfasst am: 12.03.06, 18:27 Titel: Frage zu Studienordnung an einer FH
Hallo,
ich möchte folgende Problematik einer Studienordnung schildern:
Die Studenten haben sich ab einer festgelegten Uhrzeit und Datum elektronisch anzumelden. Alle Studenten melden sich fast zeitgleich an. Wer sich für die jeweilige Vorlesung zu erst anmeldet, der bekommt den Zuschlag und darf die Vorlesung hören. Alle anderen haben Pech gehabt und müssen sich eine andere Vorlesung suchen!
Meine Frage ist: ist dieses Verfahren überhaupt rechtlich zulässig? Über Teilnahme entscheiden hier Sekunden!
Das Problem ist, dass Student A mehrere Vorlesungen im Hauptstudium hören möchte, die als Vorbereitung für den Schwerpunkt dienen. Dabei ist Student A bei der Anmeldung zu langsam gewesen, und bei drei Vorlesungen auf der Warteliste. Fakt ist: ohne diese drei Vorlesungen, kann er den gewünschten Schwerpunkt im nächsten Semester nicht studieren!!
Die Profs lehnen die Aufnahme in die Vorlesungen des Studenten A mit Hinweis auf die Studienordnung ab.
Der Student hat jetzt die Wahl: ein Semester warten (Studienbeiträge, verlorene Zeit...) und dann um Sekunden schneller sein als die anderen oder er studiert einen anderen Schwerpunkt.
Der Dekan schweigt sich bisher über die Problematik trotz Anfragen bisher aus!
Ist etwas länger geworden, aber ich hoffe, jemand kann mir helfen!
Hier ein Auszug aus der STO:
(4) Für Wahlpflichtmodule des Hauptstudiums gilt eine Obergrenze für die
Teilnehmerzahlen von 25 Studierenden. Über Ausnahmen entscheidet der Dekan
bzw. die Dekanin. _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
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