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Verfasst am: 07.03.06, 20:47 Titel: Schmerzensgeld nach Hundebiss
Hallo!
Ich bin heute von einem Hund gebissen worden und habe zwei Wunden am rechten Oberarm, die im Krankenhaus versorgt werden mussten.
Jetzt hat mich eben der Hundebesitzer angerufen und gesagt, er hätte seiner Versicherung die Sache mitgeteilt. Die Versicherung würde sich bei mir melden und ich solle auf jeden Fall Schmerzensgeld fordern.
Von mir aus wäre ich gar nicht auf diesen Gedanken gekommen, weil ich das alles nicht so wahnsinnig schlimm finde.
Was fordert man denn in so einem Fall an Schmerzensgeld?
Kann man so überhaupt nicht sagen. Denn zuvor müsste erst mal geklärt werden, wie tief und schwer die Verletzung war, wie lange die Heilung dauert, ob Folgeschäden zu befürchten sind, evtll. Verdienstausfall - grundsätzlich gilt: der Halter (bzw. seine Versicherung) haftet für alle Schäden, die sein Hund angerichtet hat, egal, ob er daran mitschuldig ist oder nicht.
Allerdings hat das in der Praxis längst eine Einschränkung erfahren: wer als Gebissener durch sein Verhalten den Biss mitverursacht hat, dessen Entschädigung kann entsprechend reduziert werden. Man müsste also wissen, wie es zu dem Biss gekommen ist.
Weitere Haftungseinschränkungen gibt es bei Hunden mit anerkanntem "Beruf", also Blindenhunde, Wachhunde (aber nicht einfach nur der private), Rettungshunde, Schäferhunde (die Schafe tatsächlich hüten) usw. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 15.03.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Weil am Rhein
Verfasst am: 21.03.06, 11:49 Titel:
Die Krankenkasse wird sich sowieso noch mit dir in Verbindung setzen und einen Bericht haben wollen wie, wo, was ist genau passiert.
Ich denke da kann man sich auch kundig machen (bei der Kankenkasse) bevor
man zum RA geht wegen dem Schmerzensgeld.
Darauf verzichten würde ich nicht.
Mein Mann hat auf Rücksicht seines Arbeitsplatzes auch auf Schmerzensgeld
verzichtet obwohl ihm der damals dortige Schäferhund vom Chef fast die ganze Nase abgebissen hat und er einen stationären Aufenthalt im Krankenkaus hatte.
Üble Zeiten, wenn man vor der Alternative steht, Durchsetzung des rechtmäßigen Anspruches oder Job.
Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Ein Hund darf beißen, wenn er oder sein Halter, ggf auch ein anderer Mensch (gibt Hunde, die sorgen auch da freiwillig für Recht und Ordnung) angegriffen wird. Sonst nicht. Ein anständiger, wohlerzogener, selbstsicherer Hund verhält sich auch danach; das ist seine Natur.
Verhält ein Hund sich nicht danach, dann ist was faul. Dafür ist der Halter verantwortlich, also hat er zu zahlen. Auch Schmerzensgeld, wobei das imho auch eine erzieherische Funktion hat.
Natürlich gibt es in der Praxis Einschränkungen, etwa wenn einer aus Spaß an der Freud nen Hund geärgert hat, dann wird man dazu neigen zu sagen, ein Hund ist auch nur ein Mensch. Aber grundsätzlich gilt: die anerkannte Schutzfunktion eines Hundes hat rein defensiv zu sein. Ist sie das nicht, haftet der Halter für alle Schäden, auch für den Ausgleich für erlittenen Schmerz und andere Unbill. _________________ Grüße,
Abrazo
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