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Verfasst am: 12.03.06, 12:05 Titel: kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften?
Hallo, ich hoffe ich habe hier ins richtige forum geschrieben.
Folgendes:
Angenommen in einem Hochhaus mit ca 30 Wohnungen wohnen mehrere Familien direkt überienander (nichts ungewöhnliches). Jetzt kommt es, dass genau in dieser Reihe der Wohnungen 2 Kurzschlüsse schnell nacheinander passiert sind. Bei 6 dieser Familien, die direkt übereinander wohnen wäre nun jeweils der Fernseher durchgeknallt.
Wer muss in dem Falle für die kaputten Geräte aufkommen? (Kein Blitzeinschlag, Haftpflichtversicherung müsste jeweils gegeben sein)
Wer hat den Kurzschluß verschuldet? Sofern kein konkretes Verschulden vorliegt und der Kurzschluß z.B. durch alterschwaches Gerät entstanden ist, wird von keiner Haftpflicht ein Leistung zu erwarten sein.
wie sieht es mit den vermietern aus? also wenn es sich zB um die ehemalige XY halten würde, müssten diese dann für den schaden aufkommen? oder handelt es sich in dem falle einfach um höhere gewalt? wer den kurzschluss verursacht hat, weiss niemand. fakt ist aber, dass es nur eine seite des hochhauses war.
Verfasst am: 12.03.06, 15:09 Titel: Re: kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften?
namenlos hat folgendes geschrieben::
Wer muss in dem Falle für die kaputten Geräte aufkommen? (Kein Blitzeinschlag, Haftpflichtversicherung müsste jeweils gegeben sein)
Nach den allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen ist derjenige schadenersatzpflichtig, der einen Schaden VERSCHULDET hat; und außerdem muss derjenige, der Schadenersatz haben will, dem anderen das Verschulden auch nachweisen.
Verschulden der einzelnen Mieter scheint hier auszuscheiden. Bleibt ein mögliches Verschulden des Hauseigentümers. Aber worin sollte das liegen, und wie sollte man das nachweisen? Die einzige Möglichkeit, die ich spontan so sehe, wäre, dass der Hauseigentümer bei der Elektroinstallation gegen die einschlägigen VDE-Vorschriften verstoßen hat (vielleicht auch einer der Mieter, der eigenmächtig in seiner Wohnung stümperhaft die Elekrtoinstallation geändert hat), und dadurch der Schaden entstanden ist. . Wenn man das nachweisen könnte, hätte man eine mögliche Rechtsgrundlage für einen Schadenersatz.
Und um einer möglichen weiteren Frage gleich vorzubeugen: nein, die Hausratversicherung der Mieter wäre hier nicht zuständig. Es hat sich keine der versicherten Gefahren der Hausratversicherung verwirklicht. Auch wenn "Überspannungsschäden" mit eingeschlossen sein sollten: nach den marktüblichen Hausratversicherungsbedingungen muss es sich um "Überspannungsschäden durch Blitz" handeln. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.03.06, 20:40 Titel:
Es müsste mal geklärt werden, wie der Fernseher bei einem Kurzschluß auf der Leitung hops gehen kann. Bei einem Kurzschluß treten keine Überspannungen auf.
Wenn man diese Frage im Elektriker Forum stellt, wird man sofort als Antwort bekommen, das der N in der zentralen Stromversorgung nicht mehr vorhanden ist oder schwebt. Dann kann an den Steckdosen der betreffenden Phasen 400 Volt auftreten.
Also sofort den Vermieter beauftragen die einzellnen Phasen, den N und die Erde nachzumessen.
Das ist ein Kinderspiel den Fehler zu finden und zu beseitigen.
Nur wenn kein Fehler zu finden ist , muß der Mieter die Kosten in der Wohnung tragen, den der Vermieter kann bei jedem Ausfall eines Gerätes die Kosten einer Überprüfung zahlen.
Nur der Vermieter hat eine Rechnung von der E- Installation und darin wird ein Fachmann die ordnungsgemäße Installation bescheinigen, diese ist auch von dem EVU geprüft worden, eine regelmäßige Überprüfung ist auch nicht vorgeschrieben.
Eine Spannungserhöhung betrifft aber nicht nur die Fernseher sondern auch alle anderen Geräte ( plötzlich ganz helle Lampen u.ä.) in diesem Schaltkeis und dann kann ich nicht erst waren bis Schäden eingetreten sind und dann die Haftung verlangen.
Bei so einem Fall sofort die Sicherungen ausschalten , den Vermieter anrufen, wenn der nicht in den nächsten 2 Stunden einen Fachbetrieb schickt selbst einen beauftragen.
Ich möchte es einmal für einen nicht Fachmann an einem anderen Beispiel erklären.
Ich habe als Mieter eine Badewanne in der der Abfluß verstopft ist ( Rohr), informiere den Vermieter aber nicht. Nun ist der Wasserkran der Badewanne auch nicht dicht ( er tropft ) nun läuft die Wanne über, wer zahlt den Schaden.
Beide Objekte gehören zu Hausinstallation.
Genau so ist es mit Überspannungen, was Sie als Kurzschluß bezeichnen.
Außerdem sind heute alle Geräte bis 1000 Volt geprüft, d. h. man wird es schwer haben den Schaden den Vermieter anzulasten.
Achten Sie darauf wann diese Schäden auftreten.
Es kann auch sein, das ein großer induktiver Verbraucher diese Spannungsspitzen verursacht.
Damit meine ich:
Ist ein Geschäft im Haus mit vielen Neonlampen.
Gibt es einen Hobbybastler mit E-Schweißgerät oder großem Motor, Kreissäge, Lüfter u.Ä.
Hat eine Familie einen neuen Induktionsküchenofen bekommen und der ist falsch angeschlossen worden.
Hat ein Mieter renoviert und gebohrt um Bilder aufzuhängen.
Bei den TV Geräten wird nur die Sicherung ausgelöst haben.
Bis der Fehler gefunden ist einfach Steckdosen mit Überspannungsschutz für die teuren Geräte verwenden, gibt es zur Zeit bei (Wortsperre: Firmenname) 9,95€.
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