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Wieviel Wertminderung ist angemessen ?

 
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MarcoW1975
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Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 18:44    Titel: Wieviel Wertminderung ist angemessen ? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich bin seit einigen Monaten gewerblicher Händler in einem bekannten Onlinehaus. Unter anderem verkaufe ich Uhren. Nun bin ich an einen Käufer geraten,der mir Probleme bereitet. Er reklamierte eine Uhr,weil diese angeblich innerhalb von 8h 15min vorging. Soweit nichts ungewöhnliches,ich habe die Uhr anstandslos umgetauscht. Am selben Tag,als sowohl die kaputte Uhr bei mir (wurde direkt von mir zum Hersteller geschickt),als auch die neue Uhr bei ihm ankam,schrieb er mir schon,daß die Datumsanzeige der Ersatzuhr defekt sei. Wieder schickte er sie zurück,möchte nun sein Geld zurück. Die Uhr funktioniert übrigens bestens.hat allerdings starke Gebrauchsspuren,dafür daß er sie angeblich nur ausgepackt hat und einstellen wollte. Sprich: Es macht den Anschein,als hätte der Käufer die Uhr für 1-2 Gelegenheiten gebraucht und wollte sie nun elegant loswerden. Laut unserem Widerrufsbedingungen sind wir zur Wertminderung berechtigt. Wieviel Wertminderung ist in so einem Fall eigentlich üblich ? Das entsprechende Gesetz gibt da ja keinen Richtwert vor....

Mit freundlichen Grüßen
MarcoW1975
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 23:38    Titel: Re: Wieviel Wertminderung ist angemessen ? Antworten mit Zitat

MarcoW1975 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich bin seit einigen Monaten gewerblicher Händler in einem bekannten Onlinehaus. Unter anderem verkaufe ich Uhren. Nun bin ich an einen Käufer geraten,der mir Probleme bereitet. Er reklamierte eine Uhr,weil diese angeblich innerhalb von 8h 15min vorging. Soweit nichts ungewöhnliches,ich habe die Uhr anstandslos umgetauscht. Am selben Tag,als sowohl die kaputte Uhr bei mir (wurde direkt von mir zum Hersteller geschickt),als auch die neue Uhr bei ihm ankam,schrieb er mir schon,daß die Datumsanzeige der Ersatzuhr defekt sei. Wieder schickte er sie zurück,möchte nun sein Geld zurück. Die Uhr funktioniert übrigens bestens.hat allerdings starke Gebrauchsspuren,dafür daß er sie angeblich nur ausgepackt hat und einstellen wollte. Sprich: Es macht den Anschein,als hätte der Käufer die Uhr für 1-2 Gelegenheiten gebraucht und wollte sie nun elegant loswerden. Laut unserem Widerrufsbedingungen sind wir zur Wertminderung berechtigt. Wieviel Wertminderung ist in so einem Fall eigentlich üblich ? Das entsprechende Gesetz gibt da ja keinen Richtwert vor....

Mit freundlichen Grüßen
MarcoW1975


als er die zweite uhr zurückschickte, hat er sich dabei auf den defekt berufen oder (evtl. zusätzlich) auf sein 14tägige widerrufsrecht ?
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MarcoW1975
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Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Er berief sich auf den Defekt...

MarcoW75
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

MarcoW1975 hat folgendes geschrieben::
Er berief sich auf den Defekt...

MarcoW75



dann warten sie die 14 tage ab und teilen ihm danach mit, dass kein defekt vorliegt, er die uhr nicht zurück geben könne.
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MarcoW1975
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Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ab wann wann läuft denn die Widerruffrist ? Ab dem Kauf oder dem Erhalt der ordnungsgemäßen Ware beim Kunden ?
Und gleich noch ´ne Anschlußfrage: Daß der Kunde ja nun sein Geld zurückhaben will,hab ich ja schon geschrieben.Die 2.Uhr (welche angelich kaputt war,was aber nicht stimmte) hat er unfrei zurückgeschickt.Warenwert ist ca 65€,also über der 40€-Grenze,ab der ich als Verkäufer die Portokosten tragen muss.Dies gilt, soweit ich das einer anderen Recht-Webseite entnehmen konnte,aber nur dann,wenn sich der Käufer auf sein Widerrufsrecht beruft. Da der Käufer sich bei seiner Rückforderung aber auf einen Defekt berief,jedoch nicht auf sein Widerrufsrecht, greift die 40€-Regel hier doch nicht und er müsste das Porto selber bezahlen,oder ? Wenn dem so ist,würde ich die Kosten der (unfreien) Rücklieferung einfach von seiner Rückerstattung abziehen.

Marco
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