Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
namenlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 12:05    Titel: kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe ich habe hier ins richtige forum geschrieben.
Folgendes:

Angenommen in einem Hochhaus mit ca 30 Wohnungen wohnen mehrere Familien direkt überienander (nichts ungewöhnliches). Jetzt kommt es, dass genau in dieser Reihe der Wohnungen 2 Kurzschlüsse schnell nacheinander passiert sind. Bei 6 dieser Familien, die direkt übereinander wohnen wäre nun jeweils der Fernseher durchgeknallt.
Wer muss in dem Falle für die kaputten Geräte aufkommen? (Kein Blitzeinschlag, Haftpflichtversicherung müsste jeweils gegeben sein)


fg
namenlos
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat den Kurzschluß verschuldet? Sofern kein konkretes Verschulden vorliegt und der Kurzschluß z.B. durch alterschwaches Gerät entstanden ist, wird von keiner Haftpflicht ein Leistung zu erwarten sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
namenlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

wie sieht es mit den vermietern aus? also wenn es sich zB um die ehemalige XY halten würde, müssten diese dann für den schaden aufkommen? oder handelt es sich in dem falle einfach um höhere gewalt? wer den kurzschluss verursacht hat, weiss niemand. fakt ist aber, dass es nur eine seite des hochhauses war.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Höhere Gewalt ist nicht Gegenstand einer Haftpflicht. Nach Ihren Ausführungen zu urteilen, bleibt jede Partei auf ihren eigenen Schaden sitzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 15:09    Titel: Re: kurzschluss in mehreren wohnungen, wer muss haften? Antworten mit Zitat

namenlos hat folgendes geschrieben::
Wer muss in dem Falle für die kaputten Geräte aufkommen? (Kein Blitzeinschlag, Haftpflichtversicherung müsste jeweils gegeben sein)


Nach den allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen ist derjenige schadenersatzpflichtig, der einen Schaden VERSCHULDET hat; und außerdem muss derjenige, der Schadenersatz haben will, dem anderen das Verschulden auch nachweisen.

Verschulden der einzelnen Mieter scheint hier auszuscheiden. Bleibt ein mögliches Verschulden des Hauseigentümers. Aber worin sollte das liegen, und wie sollte man das nachweisen? Die einzige Möglichkeit, die ich spontan so sehe, wäre, dass der Hauseigentümer bei der Elektroinstallation gegen die einschlägigen VDE-Vorschriften verstoßen hat (vielleicht auch einer der Mieter, der eigenmächtig in seiner Wohnung stümperhaft die Elekrtoinstallation geändert hat), und dadurch der Schaden entstanden ist. . Wenn man das nachweisen könnte, hätte man eine mögliche Rechtsgrundlage für einen Schadenersatz.

Und um einer möglichen weiteren Frage gleich vorzubeugen: nein, die Hausratversicherung der Mieter wäre hier nicht zuständig. Es hat sich keine der versicherten Gefahren der Hausratversicherung verwirklicht. Auch wenn "Überspannungsschäden" mit eingeschlossen sein sollten: nach den marktüblichen Hausratversicherungsbedingungen muss es sich um "Überspannungsschäden durch Blitz" handeln.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es müsste mal geklärt werden, wie der Fernseher bei einem Kurzschluß auf der Leitung hops gehen kann. Bei einem Kurzschluß treten keine Überspannungen auf.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Qualle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 21:01    Titel: Meine Meinung Antworten mit Zitat

Wenn man diese Frage im Elektriker Forum stellt, wird man sofort als Antwort bekommen, das der N in der zentralen Stromversorgung nicht mehr vorhanden ist oder schwebt. Dann kann an den Steckdosen der betreffenden Phasen 400 Volt auftreten.

Also sofort den Vermieter beauftragen die einzellnen Phasen, den N und die Erde nachzumessen.

Das ist ein Kinderspiel den Fehler zu finden und zu beseitigen.

Nur wenn kein Fehler zu finden ist , muß der Mieter die Kosten in der Wohnung tragen, den der Vermieter kann bei jedem Ausfall eines Gerätes die Kosten einer Überprüfung zahlen.

Nur der Vermieter hat eine Rechnung von der E- Installation und darin wird ein Fachmann die ordnungsgemäße Installation bescheinigen, diese ist auch von dem EVU geprüft worden, eine regelmäßige Überprüfung ist auch nicht vorgeschrieben.

Eine Spannungserhöhung betrifft aber nicht nur die Fernseher sondern auch alle anderen Geräte ( plötzlich ganz helle Lampen u.ä.) in diesem Schaltkeis und dann kann ich nicht erst waren bis Schäden eingetreten sind und dann die Haftung verlangen.

Bei so einem Fall sofort die Sicherungen ausschalten , den Vermieter anrufen, wenn der nicht in den nächsten 2 Stunden einen Fachbetrieb schickt selbst einen beauftragen.

Ich möchte es einmal für einen nicht Fachmann an einem anderen Beispiel erklären.

Ich habe als Mieter eine Badewanne in der der Abfluß verstopft ist ( Rohr), informiere den Vermieter aber nicht. Nun ist der Wasserkran der Badewanne auch nicht dicht ( er tropft ) nun läuft die Wanne über, wer zahlt den Schaden.

Beide Objekte gehören zu Hausinstallation.

Genau so ist es mit Überspannungen, was Sie als Kurzschluß bezeichnen.

Außerdem sind heute alle Geräte bis 1000 Volt geprüft, d. h. man wird es schwer haben den Schaden den Vermieter anzulasten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Qualle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 12:19    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Achten Sie darauf wann diese Schäden auftreten.
Es kann auch sein, das ein großer induktiver Verbraucher diese Spannungsspitzen verursacht.
Damit meine ich:
Ist ein Geschäft im Haus mit vielen Neonlampen.

Gibt es einen Hobbybastler mit E-Schweißgerät oder großem Motor, Kreissäge, Lüfter u.Ä.
Hat eine Familie einen neuen Induktionsküchenofen bekommen und der ist falsch angeschlossen worden.

Hat ein Mieter renoviert und gebohrt um Bilder aufzuhängen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Qualle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 12:26    Titel: Reparatur Antworten mit Zitat

Bei den TV Geräten wird nur die Sicherung ausgelöst haben.

Bis der Fehler gefunden ist einfach Steckdosen mit Überspannungsschutz für die teuren Geräte verwenden, gibt es zur Zeit bei (Wortsperre: Firmenname) 9,95€.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.