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A ist Gesellschafter einer GmbH. A war bisher als Geschäftsführer tätig und wird auf der Gesellschafterversammlung entlastet und tritt in den Ruhestand. später wird ihm ein Gesellschafterbeschluss zugestellt, in welchem die anderen Gesellschafter seine von der GmbH erteilte Pensionszusage als zu hoch beurteilen, und die für alle Mitarbeiter abgeschlossenen Direktversicherungen nun mit zur Zahlung der Pension aus der Pensionszusage herangezogen werden sollen.
M.E. können die ansprüche aus der Direktversicherung niemals mit den Ansprüchen aus der Pensionszusage verrechnet werden? Dem ehemaligen Geschäftsführer und noch Gesellschafter stehen m.E. die Direktversicherungen neben der vereinbarten Pension zu?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Zuletzt bearbeitet von d-n am 17.03.06, 15:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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