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toilettenverordnung an öffentlichen gebäuden WICHTIG

 
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zeit
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 11:02    Titel: toilettenverordnung an öffentlichen gebäuden WICHTIG Antworten mit Zitat

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, schreibe aber trotzdem mal meine frage auf:

ich besuche ein öffentliches kolleg (schule, ERWACHSENENBILDUNG)
an dieser schule wurden vor einiger zeit fortwährend die toilettenräume mutwillig beschmutzt (weitere ausführungen hierlieber erspart)

seit 2 wochen nun bleiben die toiletten im kompletten gebäude verschlossen
wenn man die toilette benutzen will, muss ein lehrer um erlaubnis gefragt werden
entweder geht dieser lehrer dann MIT zur toilette, BIS MAN FERTIG IST
oder im glücksfall wird einem der schlüssel ausgehändigt, dann aber schliessen sich direkt mitstudenten an, so dass man gezwungen ist im kollektiv zur toilette zu gehen

meines empfindens ist ein solcher zustand absolut dikriminierend und völlig unhaltbar
ich fühle mich durch diesen zustand in meiner privatsphäre erheblich beschnitten und erniedrigt und habe schon öfter jetzt den untericht für den tag komplett verlassen, um dann zu hause die toilette zu benutzen
die daraufhin resultierenden fehlzeiten werden mir über kurz oder lang meinen bis dato sehr guten notendurchschnitt versauen.

leider finde ich nirgendwo entsprechende gesetzestexte, welche ich für eine beschwerde, sowie für ein hinweisen auf meine persönlichkeitsrechte verwenden kann

wenn man mir hierzu vielleicht entsprechende texte, verordnungen, oder links geben könnte, wäre ich sehr dankbar

mit freundlichen grüßen
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub das dies zur Scl- und Bildungsrecht gehört.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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