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Verfasst am: 13.03.06, 14:36 Titel: 2x Studiengebühren mehr wegen Zivildienst - Rechtslage?
Vom 1.9.2004 bis zum 31.5.2005 habe ich meinen Zivildienst abgeleistet.
Vor Antritt des Dienstes hatte ich bereits eine Zulassung für einen Studienplatz. Aufgrund des Dienstes habe ich mein Studium erst ein Jahr später (2 Semester) antreten können. Da mich aber ab dem Sommersemester 07 in Baden Württemberg Studiengebühren in Höhe von ca. 500 € pro Semester erwarten und ich meine Studium erst verspätet antreten konnte, entsteht mir durch meinen Zivildienst ein Nachteil in Höhe von ca. 1000€.
Zitat aus dem Zivildienst-ABC:
"Studium: Einem Studienbewerber dürfen durch die Ableistung des Zivildienstes keine Nachteile entstehen. Konnte ein Zivildienstpflichtiger wegen der Einberufung zum Zivildienst einen von der Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zugewiesenen Studienplatz nicht belegen, wird er nach Beendigung des Dienstes für diesen Studiengang bevorzugt ausgewählt. Ein Vollzeitstudium während der Zivildienstzeit ist nicht möglich."
Nun zu meinen Fragen:
a) Gibt es überhaupt eine Chance hier irgendwo meine erhöhten Kosten für das Studium geltend zu machen (rechtliche Grundlage)?
b) An wenn muss ich mich wenden bzw. an wen muss ich dann im Jahr 2007 meine Rechnung schicken? _________________ Danke!!!
Die Studiengebühr ist unabhängig von der Anzahl der Semester und du möchtest quasi dafür, dass du das Studium ein Jahr später beginnen kannst, 2 Gebührefreie Semester mehr haben?
Das ist knifflig. Es gibt jedoch auch Bundesländer, in denen hat man eine gewisse Zahl an Gebührenfreien Semestern, dazu sind die Studiengebühren noch davon abhängig, wann man angefangen hat.
Zu deinem Zitat:
Wenn der Absatz nur den ersten Satz erklärt, dann sieht es schlecht aus. Wenn er hingegen nur eine Ergänzung ist, ahst du gute Chancen.
Denn der Absatz (bis auf den ersten Satz) besagt ja lediglich, dass für Zivis, Bundis, etc sogenannte Wartesemester zählen, die eine Bevorzugung beim Numerus Clausus dieser Studienbewerber bedeuten.
Ich würde bisschen telefonieren und z.B. beim Bundesamt für Zivildienst mit Vorlage dieses Zitates anrufen.
PS: Zivildienst-ABC ist aber schon in einerm Gesetz zu finden, oder? _________________ alle klarheiten restlos beseitigt?
Beschäftige mich gerade mit dem selben Thema und freue mich schon mal einen Mitstreiter gefunden zu haben. Hatte gerade angefangen das selbe Thema in diesem Thread zu diskutieren: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=62996
Das Zivildienst-ABC basiert auf dem "Leitfaden für den Zivildienst". Einzusehen unter www.zivildienst.org.
nach der Rechtslage besteht kein Anspruch von Zivildienstleistenden gegen den Bund oder die Bundesländer auf Erstattung von entrichteten bzw. Befreiung von zu entrichtenden Studiengebühren. Zwar dürfen Zivildienstleistenden durch die Ableistung ihres Zivildienstes grundsätzlich keinerlei Nachteile im Hinblick auf das beabsichtigte Studium entstehen. Der Schutzbereich des § 34 des Hochschulrahmengesetzes umfasst jedoch nur die Sicherung des Studienplatzes als solchen. Diese Norm garantiert nicht die Beibehaltung von (günstigeren) Studienbedingungen, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Antritts des Zivildienstes bestanden haben. Eine übergangsweise oder befristete Befreiung von der Gebührenpflicht wäre allenfalls durch ein entsprechendes Entgegenkommen der Bundesländer möglich. Ob die Länder dies beabsichtigen ist mir leider nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich deswegen an das für Bildung zuständige Ministerium des betreffenden Bundeslandes.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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Ist wohl nur Schutz-Light für uns Ex-Zivis die wir auch noch dem Staat etwas gutes getan haben...
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