Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Werkstitel- oder Namensschutz für Domain ??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Werkstitel- oder Namensschutz für Domain ??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
goblin_der_naechste
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 15:44    Titel: Werkstitel- oder Namensschutz für Domain ?? Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen!

Nehmen wir doch einmal den folgenden Fall an:

Webmaster A betreibt unter der Domain "cleantipps.net" ein Portal, daß sich rund um das Thema Putzen dreht. Nach zwei Jahren des Betriebs hat sein Portal mehr als 4000 Mitglieder. Auf den Seiten schaltet er auch Werbung von Putzmittel-Herstellern, die eine geringe Summe Geld einbringt.

Webmaster B findet die Idee gut und richtet 2 Jahre später ebenso ein Portal zum Thema Putzen ein und zwar unter der Domain "cleantipps.de", er nutzt also den gleichen Domainnamen mit einer anderen TLD für ein Portal mit exakt dem gleichen Themenbereich.

Hat Webmaster A, der "cleantipps" in keiner Form (z.b.) als Marke geschützt hat, eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ergibt sich da eine Möglichkeit aus dem Namensrecht oder gar aus dem Werkstitelschutz?

Vielen Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

A könnte Ansprüche aus dem Werkstitelschutz geltend machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 16:13    Titel: Re: Werkstitel- oder Namensschutz für Domain ?? Antworten mit Zitat

goblin_der_naechste hat folgendes geschrieben::
Webmaster A betreibt unter der Domain "cleantipps.net" ein Portal, daß sich rund um das Thema Putzen dreht. Nach zwei Jahren des Betriebs hat sein Portal mehr als 4000 Mitglieder. Auf den Seiten schaltet er auch Werbung von Putzmittel-Herstellern, die eine geringe Summe Geld einbringt.


Man könnte darin eine (gewerbliche) Unternehmstätigkeit As sehen, wobei "cleantipps.net" dann vielleicht als Unternehmensbezeichnung, oder zumindest als besondere geschäftliche Bezeichnung angesehen werden könnte.

Meines Wissens wird nicht schon in jedem Internet-Portal ein "Werk" im Sinne von § 5 Absatz 3 MarkenG gesehen, sondern nur in solchen Portalen, die einer Druckschrift vergleichbar sind. Erst dann könnte in der Domainbezeichnung, unter der eine Homepage betrieben wird, die "Werktitelbezeichnung" des unter diesem Titel erschienen Werks gesehen werden.

Zitat:
Hat Webmaster A, der "cleantipps" in keiner Form (z.b.) als Marke geschützt hat, eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ergibt sich da eine Möglichkeit aus dem Namensrecht oder gar aus dem Werkstitelschutz?


Naheliegend wäre die Prüfung, ob an der Domainbezeichnung als geschäftliche Bezeichnung durch die Benutzung für ein gewerblich betriebenes Unternehmen "Putzportal-Betrieb" ausschließliche Rechte erworben worden sein könnten.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.