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Ist es rechtmäßig, dass ein Französisches Unternehmen seinem Händler in Deutschland(ohne Handelsvertrag es wurde lediglich eine EK Konditionsliste übergeben) untersagt die gelieferten Produkte bei Internetauktionshaus [Name geändert] anzubieten. Der Händler in Deutschland bietet die Geräte des französischen Herstellers zu den UVP/Listenpreisen (Tarif public / 1P.2006) des Herstellers an (ohne Rabtte oä.). Der Hersteller untersagt nun das anbieten bei Internetauktionshaus [Name geändert]. Und droht bei nichteinhaltung mit Sanktionen bzw. Einstellung der Lieferung. Wie kann der Händler sich werhren? Verweiss auf EU-Recht ?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 15.03.06, 00:19 Titel:
Hi,
drehen wir den Spieß mal um und nehmen an Sie wären der Händler aus F und einer Ihrer Kunden würde zum 'Partisanen' mutieren.
Was würden Sie tun? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Verfasst am: 15.03.06, 08:27 Titel: wieso zum Partisanen ?
Wieso zum Partisanen mutieren, In Deutschland wird ja zum Französischen Listenpreis angeboten, dieser wird in Frankreich und Resteuropa min mit 30% Rabattiert für die Kunden. Der Handelsrabatt auf diese Artikel liegr bei ca. 65% auf den Listenpreis.....
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