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Abmahnung durch Mitbewerber möglich?
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 10:19    Titel: Abmahnung durch Mitbewerber möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einem natürlich frei erfundenen Fall...

Angenommen, Person A ist Privatverkäufer bei Internetauktionshaus [Name geändert] und bietet seit einiger Zeit Waren zum Kauf an. Da A an der Grenze zum gewerblichen Handel steht, bietet er seinen Kunden sogar ein Rückgaberecht usw. an...

Er hat aber kein Gewerbe angemeldet.

Meine Frage nun:

Kann der gewerblich tätige Mitbewerber B Person A wegen dieses Umstands, das kein Gewerbe angemeldet ist, abmahnen lassen?

Und wäre solch eine Abmahnung eurer Meinung nach rechtens?
(mich interessiert nix verbindliches, sondern wirklich nur eure Meinung...)

Vielen Dank für Eure Antwort!
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einem gewerblichen gehört ja nicht nur das Rückgaberecht, es muß auch Impressum, Gewärleistung, etc hinzu.

Wenn B nun A als Konkurenten empfindet, kann es schon vorkommen, dass er ihn bei der WBZ abmahmen lässt....
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon klar, das der Text auch Impressum & Co beinhaltet.

Aber kann er Person A wirklich abmahnen, nur weil sie kein Gewerbschein habe?
Das kann er ja eigentlich auch gar nicht wissen, oder gibt es eine Möglichkeit,
dass herauszufinden?
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Steuerneummer muß ja auch rauf.
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann aber auch Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis17.500€ sein,
was in diesem Fall zutreffen würde, da gibt es dann keine Steuernummer,
da man von der Mehrwertstuer befreit wird...
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

fragen-for-all hat folgendes geschrieben::

Aber kann er Person A wirklich abmahnen, nur weil sie kein Gewerbschein habe?
Das kann er ja eigentlich auch gar nicht wissen, oder gibt es eine Möglichkeit,
dass herauszufinden?


Herausfinden kann man es, indem man eine Gewerberegisterauskunft beantragt und eine Negativauskunft ("ist nicht bekannt") erhält.

Ob im Einzelfall ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, müßte halt wie immer ein Gericht entscheiden. Denkbar ist es schon. Denn wenn ein Gewerbetreibender die Anmeldung unterläßt, bezweckt er damit in der Regel, keine Steuern zahlen zu müssen, nicht gewerberechtliche Auflagen erfüllen zu müssen usw. Damit kann er natürlich deutlich kostengünstiger arbeiten als ein anderer Unternehmer, der alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

Einfacher als eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wäre in solchen Fällen aber eine Anzeige bei der Steuerfahndung. Unter Umständen nimmt auch die Kommune die erfolglos gebliebene Anfrage nach der Gewerbeauskunft schon zum Anlaß, um von Amts wegen zu ermitteln, ob gegen die Anzeigepflicht verstoßen wurde.
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

@fragenforall: doch hast du, nur eben keine Umsatzsteuernummer, da du davon befreit bist.
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antworten.

Person A macht monatlich unter 300€ Umsatz.

Mit dem Finanzamt wurde bereits geklärt, dass kein Gewerbe angemeldet werden müsste,
da Person A das nebnbei als jugendlicher Schüler macht.
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann dürfen den Minderjährige bei Ihbäh Handel betreiben?
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

@find_nemo:

Wenn das Konto von Person A auf den Vater angemeldet ist Winken
Also das Konto läuft auf den Vater,
Geschäftsführer ist aber Person A
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist der Vater bei Internetauktionshaus [Name geändert] angemeldet?
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jap.
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also jezt mal nur so zum Verständnis: Herr X betreibt einen Onlinehandel bei Ihbäh. Ein Mitbewerber wird neidisch und will ihn abmahnen. Steuern zahlt Herr X auch nicht, weil er der Meinung ist, sein minderjähriger Sohn sei einfach so was wie der Geschäftsinhaber? Die Autoversicherung zahlt er auch nicht, weil er das Auto per Schenkung dem Hamster vermacht hat?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

find_nemo hat folgendes geschrieben::
Steuern zahlt Herr X auch nicht
Wo steht das? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das war eine Frage, daher auch das "?"
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