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Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 14 Wohnort: by hannover
Verfasst am: 14.03.06, 10:44 Titel: Gewährleistungsausschluß und Individualkaufvertrag
Hallo,
ist ein Gewährleistungsausschluß in Teilen oder ganz, rechtlich wirksam, wenn der Züchter kein Unternehmer ist und einen Individualkaufvertrag (kein Mustervertrag) vorlegt ?
hei Peppi,
im Internet steht, das ein Züchter , der regelmäßig mindestens 1 Wurf im Jahr züchtet und verkauft, automatisch als Unternehmer zu werten ist, der somit ebenfalls unter die Gewährleistung fällt _________________ LG Jutta
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 14 Wohnort: by hannover
Verfasst am: 14.03.06, 14:31 Titel:
Ups - das ist mir neu - dann gilt ja jeder Züchter, wenn man auf eine Planmäßigkeit abstellt, als Unternehmer, sobald der jedes Jahr nur einen Wurf macht *grübel*
Demzufolge müßte ja "Mutter Justizia" eindeutige Aussagen bezüglich der Zahl der Würfe und des Zeitraums getroffen haben.
Wo kann man das nachlesen ? Habe nichts gefunden.
Für das Finanzamt ist ab ab 4. Zuchthündin Gewerbe anzumelden und nach Gesetz:
Unternehmer / Kaufmann: Unternehmer nach BGB § 14 (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Zuvor aber, wenn also 1 Wurf pro Jahr fällt, werde ich schon als Unternehmer gemessen ??? Bin zwar keiner, aber wenns um Gewährleistung geht, bin ich dann schnell doch mal einer ? Wie jetzt ? Wie denn nun ?
Alles sehr merkwürdig ?
Keine Linie drin, - suchen sich raus- oder sehe ich das verkehrt ? Grüßchen !
Anmeldungsdatum: 15.03.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Weil am Rhein
Verfasst am: 15.03.06, 09:43 Titel:
Hallöchen bin neu hier im Forum und möchte alle grüßen.
wir haben derzeit auch ein Problemfall mit der sog. Gewährleistung....
Haben einen Welpen seit der 9. Woche. Unser Berner Sennehündin hat seit
dem Kauf (einen ordentlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht) Aussfluß und
sog. Struvitsteine. Die Tierarztrechnungen belaufen sich derzeit auf ca. 600 Euro.
Wir haben den Hund beim Züchter gekauft für 800 Euro und
die Züchterpapiere zugesandt bekommen. Wir haben jedoch keinen Beleg für den
Kauf nur Augenzeugen .
Ich denke das wird schwierig weiß jemand Rat?
Er hat drei Hündinnen wobei nur 2 zur Zucht genommen werden. Wie oft- keine
Ahnung... der Züchter züchtet seit ca. 40 Jahren.
runterscrollen und unter: Kommentare zum rechtlichen Inhalt der Verträge gehen.
Züchtet er immer wieder, muß er auch gewährleisten.
Dann kommt es noch auf die spezielle Krankheit an, hätte es der Züchter wissen müssen, hat er verheimlicht usw.
Ob es sich lohnt, kann aber nur ein RA der das Tierrecht kennt sagen. MFG
Unser Berner Sennehündin hat seit
dem Kauf (einen ordentlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht)
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein ordentlicher Kaufvertrag. Und bei dem gilt selbstverständlich auch die Gewährleistungspflicht.
In der Praxis ist es gar nicht so schwer, einen Kaufvertrag und die Zahlung nachzuweisen; nachzuweisen, dass ihr den Hund habt, ist ja kein Problem.
Da es ja doch um etwas mehr Geld geht, würde ich tatsächlich den Gang zum Anwalt empfehlen; zumindest eine Beratung - erst mal - kostet auf jeden Fall weniger als die Tierarztrechnungen. Handelt es sich um einen Garantiefall (das kann für den Einzelfall der Anwalt sagen), was durchaus möglich ist, wird ein anständiger Anwalt alle Kosten, die er verursacht, um das Geld einzutreiben, dem Züchter berechnen und dir erst dann in Rechnung stellen, wenn bei dem nichts zu holen sein sollte, wenn der also mangels Eigentum und Geld nicht pfändbar sein sollte. _________________ Grüße,
Abrazo
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, und zwar einen mündlichen. Schwierig wird es sein zu beweisen, was da so alles vereinbahrt wurde, z.B. bezüglich dessen, wie verfahren wird, sollte der Hund den vereinbahrten Zweck nicht erfüllen können.
In einem "Garantiefall" muß der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit zur "Nachbesserung" geben. Ich kann nicht einfach zu einem x-beliebigen Tierarzt gehen, meinen Hund dort behandeln lassen und dann dem Verkäufer die Rechnung präsentieren. Sondern ich muß den Verkäufer über die Erkrankung informieren und dieser kann den Hund von einem Tierarzt seines Vertrauens untersuchen und behandeln lassen. U.U. besitzt der Züchter als Kenner der Rasse mehr Erfahrung als mein Tierarzt und schon manche vermeindlich schwere Erkrankung hat sich im Nachhinein als etwas Harmloses herausgestellt.
Was sagt denn der Züchter zu der Erkrankung des Hundes?
Anmeldungsdatum: 15.03.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Weil am Rhein
Verfasst am: 17.03.06, 08:22 Titel:
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Wir haben unseren Welpen mit 9 Wochen beim Züchter abgeholt (Bargeld gegen Hund onur mündlicher Kaufvertrag) und gleich festgestellt, das sie Ausfluß hatte. Als es nicht besser wurde mussten wir den TA aufsuchen. (Zuchtpapiere haben wir)
Freunde von uns sind mitgekommen als wir den Welpen abgeholt haben.
(wir sind ca. 280 km vom Züchter wohnhaft) Dieser stellte bei einer Urinuntersuchung
fest, dass sie sog. Struvitsteine hat sowie einen Baktereinstamm Namens Pseudomonas.
Kann bei Welpen da noch im Wachstum nicht mit dem entsprechenden AB behandelt werden.
Nach dem wir den Züchter kürzlich telefonisch informiert haben werden wir uns nochmals mit den bis jetzt zusammengekommenen Re (700 Euro) an ihn wenden und
um Stellungnahme bitten. Wir werden auch nochmals um einen Beleg über die 800 Euro
bitten.
Wir haben unseren Welpen mit 9 Wochen beim Züchter abgeholt (Bargeld gegen Hund onur mündlicher Kaufvertrag) und gleich festgestellt, das sie Ausfluß hatte. Als es nicht besser wurde mussten wir den TA aufsuchen. (Zuchtpapiere haben wir)
Hallo Biggi,
da habt Ihr einen Fehler gemacht! Der Ausfluss wird nicht derart lebensbedrohend gewesen sein, daß Ihr nicht hättet den Züchter vorab informieren können. Somit habt Ihr ihm die Gelegenheit zur "Nachbesserung" nicht gegeben.
Natürlich kann es sein, daß der Züchter Euch aus Kulanz entgegen kommt. Z.B. einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet oder bereit ist den Kaufvertrag aufzulösen (Welpe zurück zum Züchter, Kaufpreis zurück an den Welpenkäufer).
Dann soll Biggis Tierarzt seine Diagnose + Behandlungsgründe schriftlich niederlegen, das kann sie dann dem ZÜchter schicken und der kann dann ja seinen Tierarzt begutachten lassen, ob sich das vernünftig anhört oder nicht.
Ansonsten würde ich der Züchterin raten, in ihrem Kostenüberschlag nicht Biggis Fahrtkosten zu vergessen.
km-Geld ist zur Zeit 0,30 € / km.
Macht bei 280 km 84,00 €.
Hin- und zurück also 169,00 €.
oder will sie nen kranken Welpen als Paket verschicken?
Sagen wir mal, 2 Tierarztbesuche (mindestens), macht schon mal 336,00 €.
Na jut, wenn nur ein Sälbchen nötig gewesen wäre, dann rechnet sich das.
Ansonsten wäre ich vorsichtig. _________________ Grüße,
Abrazo
Dann soll Biggis Tierarzt seine Diagnose + Behandlungsgründe schriftlich niederlegen, das kann sie dann dem ZÜchter schicken und der kann dann ja seinen Tierarzt begutachten lassen, ob sich das vernünftig anhört oder nicht.
Der Züchter KANN alles mögliche, aber er MUSS nicht...
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ansonsten würde ich der Züchterin raten, in ihrem Kostenüberschlag nicht Biggis Fahrtkosten zu vergessen.
km-Geld ist zur Zeit 0,30 € / km.
Macht bei 280 km 84,00 €.
Hin- und zurück also 169,00 €.
oder will sie nen kranken Welpen als Paket verschicken?
Sagen wir mal, 2 Tierarztbesuche (mindestens), macht schon mal 336,00 €.
Na jut, wenn nur ein Sälbchen nötig gewesen wäre, dann rechnet sich das.
Ansonsten wäre ich vorsichtig.
Wenn Du einen defekten Videorecorder in den Wasweissichwas-Markt zurückbringst, bekommst Du dann Deine Fahrtkosten ersetzt???
Kein Käufer ist gezwungen, einen Welpen bei einem Züchter zu kaufen, der hunderte von Kilometern entfernt wohnt. In jeder Gemeinde gibt es Züchter, Tierheime und private Tierschutzorganisationen, also die Möglichkeit, einen Hund zu erwerben. Der Erwerb einer "Ware" von einem "Hersteller/Händler", der weit entfernt liegt, ist immer mit Mühe und Umständen verbunden, wenn es zu Probleme mit der Ware kommt. Ein Umstand, warum man z.B. ein KFZ nicht unbebdingt beim billigsten Anbieter kauft, sondern bei einem teureren, der in vernünftiger Entfernung liegt, damit die Umstände und Zusatzkosten im Fall der Fälle nicht so groß werden (bei einer Garantieleistung eines Autohändlers bekommst Du Deinen Sprit, den Du auf dem Weg zur Werksatt verfährst, nicht ersetzt).
Der Käufer muß dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. U.U. hätten die Tierarztkosten sehr viel niedriger ausfallen können, wenn der Züchter VOR der Behandlung des Hundes hinzugezogen wäre. Das fängt schon bei der Wahl des Tierarztes an. Der eine berechnet den einfachen Satz der vorgeschriebenen Behandlungskosten, ein anderer bis zum dreieinhalbfachen Satz. Ein Züchter erhält als Mehrhundehalter i.d.R. auch einen Rabatt auf tierärztliche Leistungen. Und nicht jeder Tierarzt kennt sich mit der Rasse aus und mit ihren speziellen Problemen. Die Wahl des richtigen Tierarztes kann deswegen unnötige und teure Behandlungen verhindern. Und das ist ein Umstand, den der Gesetzgeber beachtet. Deswegen: Wenn ein Hund krank ist, immer VOR der Behandlung den Verkäufer informieren und mit diesem abspechen, wie er seine Pflicht zur Nachbesserung zu erfüllen gedenkt (außer der Hund ist in einem lebensbedrohenden Zustand, den der Käufer nicht selbst verschuldet hat, z.B. indem er Krankheitssymptome längere Zeit nicht beachtet hat).
Ein Welpe ist aber kein Auto und auch kein Videorecorder, den man per Post verschicken kann. Selbiges verhindert das Tierschutzgesetz.
Und um einen Züchter vor überhöhten Forderungen zu schützen, gibt es andere Möglichkeiten - eben die Stellungnahme seines eigenen Tierarztes. Möglich, dass der Züchter nicht die vollen Kosten übernehmen muss, aber aus dem Umstand, dass der Hund schnell zum Tierarzt um die Ecke gebracht wird folgt nicht, dass er gar keinen Ersatz zu leisten hat.
Ich denke, es wird da noch ne Menge Prozesse geben. Denn wenn nun die Welpen eines Züchters unter Gewährleistung stehen, werden Züchter natürlich versuchen, sich dem zu entziehen. Ihre Anwälte werden sie dabei unterstützen, aber der Prozessgegner hat auch nen Anwalt, der wird auch triftige Argumente anführen, und was nun gilt, entscheiden beide Anwälte nicht, sondern der Richter, der sich das Ganze anhört. _________________ Grüße,
Abrazo
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