Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pferdestall Auszug (wie kurzfristig)?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pferdestall Auszug (wie kurzfristig)?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sidney1412
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 09:07    Titel: Pferdestall Auszug (wie kurzfristig)? Antworten mit Zitat

Hallo...

Person X hat sein Pferd seit 5 Jahren in einer Box auf einem Bauernhof stehen. X bezahlt dafür 100euro monatlich und hat keinen Mietvertrag. Damals wurd auch nichts ausgemacht, ausser Pferd hinstellen, 200DM zahlen.
Nun möchte X den Stall im April wechseln.
Da X befürchtet das Pferdhilfskraft P böse wird wenn man geht, möchte X es erst wirklich kurz vorher sagen. Ca. 3 Tage!
X ist sich sicher das Bauer B(Besitzer des Hof) nichts gegen den Auszug hat.
Kann X das so kurzfristig sagen, oder muss X eine Kündigungsfrist einhalten?
danke, gruss, sid
_________________
*Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
www.galgo-in-not.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
da kein schriftlicher Vertrag vorliegt und keine Vereinbarung über Kündigungsfristen, ist im allgemeinen davon auszugehen, daß ein Monat zum Monatsende als Frist angenommen werden könnte. Drei Tage vor dem Auszug wird vermutlich Streit verursachen. Sollten Sie Angst um Ihr Pferd haben, müssten Sie ggf. dennoch kurzfristig angekündigt ausziehen, jedoch eine Monatsmiete für eine Leerbox zahlen, sofern diese nicht sofort neu vermietet werden kann. Das ist ein Erfahrungswert aus der Umgangspraxis, der jedoch nicht rechtlich fundiert ist. Wenn Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche finanzielle Regelung finden können, sollten Sie diesen Weg wählen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

MfG
zW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
sidney1412
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...

vielen Dank für deine Antwort.
Okay, mit einem Monat Leermiete kann ich leben. Hatte "befürchtet" das es vielleicht auch -grundsätzlich- bis zu 3 Monate sind.
Denke aber nicht das der Bauer darauf bestehen wird, aber falls er es tut, zahle ich den 1 Monat ohne motzen Winken)
Wohl des Pferdes geht immer vor dem Wert von 100Euro.

danke, gruss sid
_________________
*Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
www.galgo-in-not.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

geh doch mal auf die HP der FN, dort im Forum (www.pferd-aktuell.de) wurde die Frage schon öfters diskutiert und dort wirst Du sicher fündig.

LG Silke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.