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Von verschiedenen Seiten werden wir aufgefordert, auch Pauschalgebühren für bestimmte Tätigkeiten anzubieten, wenn man sich dann für eine solche Vergütung entscheidet und dies proklamiert, hagelt es Abmahnung oder Beschwerden bei der Kammer, wie z.B. in unserem Fall von Rechtsanwalt [Name redaktionell entfernt] aus Siegburg . Eine Abmahnung, zwei Verfügungsanträge, zwei Beschwerden bei der Kammer. Dann noch vermutlich das Aufstacheln anderer Kollegen, zumindest deren Unterstützung.
Das kann es doch auch nicht sein, oder?
Immerhin klären wir nicht nur bei Pauschalgebühren sondern auch sonst unsere Mandanten auf, wie hoch die anfallenden Kosten werden. _________________ VvM
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