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Nachfolgeregelung Einzelunternehmen im Falle des Todes

 
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Beli01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 14:32    Titel: Nachfolgeregelung Einzelunternehmen im Falle des Todes Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen. Ich hätte da mal eine Frage:

Unternehmer A ist seit 2003 geschieden und hat 2 Kinder.
Mit seiner Freundin hat er sich selbstständig gemacht. Die Firma läuft auf seinen Namen.
Sie arbeitet Vollzeit im Unternehmen ist aber nur als Aushilfe angemeldet. Sie stellt dem Unternehmen die Büroräume kostenlos zur Verfügung, da sie ein Einfamilienhaus besitzt.

A möchte seine Freundin absichern, für den Fall seines Todes. Sie soll die Firma komplett übernehmen. Inklusive der Vermögenswerte, weil sie sich das beide gemeinsam erwirtschaftet haben. Eine GmbH oder andere PG kommt nicht in Frage.

Wie müsste denn ein Unternehmertestament aussehen wenn folgende Punkte abgesichert werden sollen:
Übernahme der Firma und des Betriebsvermögens durch die Lebensgefährtin im Falle seines Todes.
Kein Mitspracherecht anderer Personen.
Keine Entnahme des Firmenvermögens durch die Erben, da dadurch die Gefahr besteht, dass die Firma nicht weiterexistieren kann.
Unentgeltliche Übernahme da Leistung in Form von Sachwerten und Arbeitskraft auf Dauer erbracht wird (gemeinsamer Aufbau).

Was könnte A tun ? Müßte das notariell abgesegnet werden?
Besten Dank für Eure Diskussionebeiträge.
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A könnte einen Rechtsanwalt um eine umfassende Beratung bitten.

Mfg vom

showbee
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,

A könnte einen Rechtsanwalt um eine umfassende Beratung bitten.

Mfg vom

showbee


Darf man wirklich nichts dazu sagen? Ich meine, er hat seinen Beitrag doch allgemein gehalten und nicht auf sich bezogen...
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beitrag entspricht den Forenregeln, was ja selten genug vorkommt.

Der Verfasser kann aber nicht erwarten, dass ihm hier kostenlos ein lupenreiner Testamentsentwurf geliefert wird. Dafür ist die Materie zu kompliziert (Firma, Freundin). Er sollte zu einem Notar gehen und sich fachkundig beraten lassen.
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 08:19    Titel: Re: Nachfolgeregelung Einzelunternehmen im Falle des Todes Antworten mit Zitat

Hallo,

warum ich auf einen RA verweise:


Beli01 hat folgendes geschrieben::
Mit seiner Freundin hat er sich selbstständig gemacht. Die Firma läuft auf seinen Namen. Sie arbeitet Vollzeit im Unternehmen ist aber nur als Aushilfe angemeldet. Sie stellt dem Unternehmen die Büroräume kostenlos zur Verfügung, da sie ein Einfamilienhaus besitzt.


1. Weil das schon aktuell ein ziehmliches durcheinander ist. Hier liegt eine Schein-Einzel-Unternehmung vor, eigentlich eine verdeckte Mitunternehmerschaft. Wenn nicht das, werden zumindest SV-Beiträge hinterzogen, ggf. Steuern, weil hier Aushilfe gemeldet obwohl Vollzeit arbeit. Fraglich ob Freundin wirklich Arbeitnehmer oder Unternehmer!

Zitat:
A möchte seine Freundin absichern, für den Fall seines Todes. Sie soll die Firma komplett übernehmen. Inklusive der Vermögenswerte, weil sie sich das beide gemeinsam erwirtschaftet haben. Eine GmbH oder andere PG kommt nicht in Frage.


2. Weil hier ohne ersichtlichen Grund mögliche Gestaltungen schon unerwünscht sind. Warum? Wie alt ist der Unternehmer? Ist eine KG nicht vielleicht sinnvoll? Anwachsung von Gesellschaftsanteilen bei der Freundin? Der Unternehmer lässt Beratungsresitenz erwarten.

Zitat:
Wie müsste denn ein Unternehmertestament aussehen wenn folgende Punkte abgesichert werden sollen:
Übernahme der Firma und des Betriebsvermögens durch die Lebensgefährtin im Falle seines Todes.
Kein Mitspracherecht anderer Personen.
Keine Entnahme des Firmenvermögens durch die Erben, da dadurch die Gefahr besteht, dass die Firma nicht weiterexistieren kann.
Unentgeltliche Übernahme da Leistung in Form von Sachwerten und Arbeitskraft auf Dauer erbracht wird (gemeinsamer Aufbau).


3. Weil man diese konkreten Beratungswünsche beim besten Willen nicht beantworten kann, weil hier die Ehefrau außen vor bleiben soll. Alles soll auf die Freundin gehen. Hier kann man ohne die persönlichen Verhältnisse zu kennen leider nix empfehlen. Je nach Alter der Beteiligten wäre bspw. eine Personengesellschaft günstiger als warten auf ein Testamentsfall und Vermächtnisse. Ggf. sind die gesetzlichen Erben "auf Stänkerei" aus und ein Vermächtnis würde nur zur gerichtlicher Beschäftigung führen.

Mfg vom

showbee
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