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Kein Handy am Steuer
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Mani
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 13:06    Titel: Kein Handy am Steuer Antworten mit Zitat

Kollege ist absoluter Handymuffel und erhält einen Bußgeldbescheid wegen telefonierens mit Handy am Steuer. Ein Polizeibeamter hat das angeblich gesehen, mein Kollege wurde angehalten und hat aber direkt gesagt, es habe kein Handy.
Auf eine Durchsuchung wurde vom Beamten verzichtet.
Nun gibt das Ordnungsamt die Sache an die Staatsanwaltschaft.
Rechtsschutzvers. hat der Kollege nicht. Womit muß er rechnen. Soll er zahlen obwohl er wirklich kein Handy hat?
Danke für Tipps.
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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er nicht während der Fahrt ein Handy am Ohr hatte, muss er natürlich auch nicht bezahlen, dafür gibts ja auf jedem Bußgeldbescheid die Widerspruchsinfos.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Wenn er nicht telefoniert hat bzw. kein Mobiltelefon besitzt wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt. Sollte der Beamte und sein Kollege jedoch definitiv das Gegenteil behaupten können, dann zahlt Ihr Kollege.
Die Gerichtsverhandlung findet übrigens ohne Staatsanwalt mit Einzelrichter statt.


Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Mani
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Hallöle Lachen

Behaupten kein so ein Polizist ja immer, der Kollege behauptet das Gegenteil und dann??

Wenn einem selber so etwas passiert, sollte man sich vielleicht durchsuchen lassen oder auf einer Durchsuchung bestehen? Man ist ja eigentlich hilflos oder doch nicht?
Frage
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Das obliegt dann der freien Beweiswürdigung des Richters. Mein Tipp: Ihr werter Herr Kollege sollte sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn ich tatsächlich nicht telefoniert hätte, würde ich auch nicht zahlen.

Grüssle Winken
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

nicht vergessen, wenn er keine Handy besitzt heißt das noch lange nicht, das er nicht telefoniert haben könnte. !!

mano
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

wenn es so leicht ginge wie Motzburder glaubt.......

Der Kollege hat - sollte es vor Gericht kommen - das Problem, daß die Polizisten die Aussage kaum ändern werden! Damit steht seine Aussage gegen die zweier Polizisten!

Den Aussagen von Polizisten wird - vernünftiger Weise - erstmal mehr Glauben geschenkt als den Beschuldigten, sodaß die Aktien schon schlecht stehen!

Die Aussage "Wenn er nicht telefoniert hat bzw. kein Mobiltelefon besitzt wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt" ist von daher blanker Unfug!

Einzig die Tatsache, das Kollege kein Handy hat kann also für ihn sprechen - ist aber halt lediglich ein Indiz und kein Beweis! Inwiefern dadurch eine höhere Chance besteht mag nur ein Anwalt beurteilen, der damit bereits Erfahrung gesammelt hat!

Auf jeden Fall wird es ein Glücksspiel für deinen Kollegen wenn er dies durchzieht und man sollte sich gut überlegen ob man das Prozessrisiko mit dem damit verbundenen Aufwand eingeht - insbesondere wenn man keine Rechtsschutz hat, denn dann würde ich lieber gleich bezahlen!

Gruß

Bernd
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen? Warum?
Wenn ich sage (natürlich mit zumindest plausibler Begründung), isch 'abe gar kein Handy, muss Staatsanwalt mir nachweisen, dass das gelogen ist.
Kann er das nicht und sagt, mag ja stimmen, aber telefoniert haste trotzdem, muss er nachweisen, woher (=von wem) ich das Handy denn haben sollte. Kann ja sein, dass Frau / Freundin gesagt hat, ruf aber von unterwegs an, ich geb dir mein Handy mit.
Hilfreich wäre u.U., wenn Kollege sich überlegt, welche Geste / welches Verhalten bei Polizei zum Eindruck geführt haben könnte, er habe telefoniert. Wenn er sich z.B. mit mehr oder minder geeignetem Gegenstand gerade im Ohr gepult hat ...

Grundsätzlich gilt: wat nich is, kann auch nich nachgewiesen werden. Jeder Einzelfall steht in einem Kontext. Da kann ein Handy nicht plötzlich aus dem Nichts herbei gezaubert werden. Aber auch die Polizisten dürften nicht gerade süß geträumt haben. Woraus folgt, wenn sie was gesehen haben, fragt sich, was sie tatsächlich gesehen haben. Sie meinten, das sei ein Handy gewesen. Aber irren ist menschlich, diese Meinung muss ja nicht stimmen; kann ja auch was anderes gewesen sein.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

es handelt sich um ein Gerücht, daß der Staatsanwalt dies BEWEISEN muß!!

Der Richter kann ein entsprechendes Urteil fällen, wenn ER sich sicher ist - das bedeutet nicht zwangsläufig, daß der Vorwurf 100%tig bewiesen ist!

Es ist nunmal zu Recht so, daß Polizisten idR Regel gelaubt wird, sodaß diese Aussagen durchaus reichen können!

Die "Ausrede" er hätte gar kein Handy ist - selbst wenn es diesmal stimmt - halt nicht mehr als ein Indiz, da solche Ausreden mit Sicherheit täglich vor Gericht gebracht werden.......

Da zahl ich doch lieber 30 Euro (oder was das nun kostet) statt noch die ganzen anderen Kosten zahlen zu müßen.

Manchmal läßt es sich halt nicht vehindern, daß man ohne Grund "bestraft" wird!

Gruß

Bernd
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd zur Not sogar Berufung androhen.
Freilich, wenn man den Kampf verloren gibt, bevor man überhaupt damit begonnen hat und statt dessen lieber jammert ...
_________________
Grüße,
Abrazo
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::
Moien,

wenn es so leicht ginge wie Motzburder glaubt.......

Der Kollege hat - sollte es vor Gericht kommen - das Problem, daß die Polizisten die Aussage kaum ändern werden! Damit steht seine Aussage gegen die zweier Polizisten!

Den Aussagen von Polizisten wird - vernünftiger Weise - erstmal mehr Glauben geschenkt als den Beschuldigten, sodaß die Aktien schon schlecht stehen!

Die Aussage "Wenn er nicht telefoniert hat bzw. kein Mobiltelefon besitzt wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt" ist von daher blanker Unfug!

Einzig die Tatsache, das Kollege kein Handy hat kann also für ihn sprechen - ist aber halt lediglich ein Indiz und kein Beweis! Inwiefern dadurch eine höhere Chance besteht mag nur ein Anwalt beurteilen, der damit bereits Erfahrung gesammelt hat!

Auf jeden Fall wird es ein Glücksspiel für deinen Kollegen wenn er dies durchzieht und man sollte sich gut überlegen ob man das Prozessrisiko mit dem damit verbundenen Aufwand eingeht - insbesondere wenn man keine Rechtsschutz hat, denn dann würde ich lieber gleich bezahlen!

Gruß

Bernd



Sehr glücklich Hallöle

Blanker Unfug? Jetzt werde ich aber sauer! Die Sau ist noch nicht einmal durchs Dorf getrieben, da reden Sie schon von Gerichtsverhandlungen bei der nicht nachgewiesen wird, dass Polizisten einem Irrtum unterlegen sind. Vielleicht hat sich ja Ihr "Kollege" gerade an die Backe gefaßt oder am Ohr gezuppelt? Und glauben Sie doch nicht immer die Mär, ein Polizist ist unfehlbar.


Grüssle Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse Sehr böse
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zahlen? Warum?
Wenn ich sage (natürlich mit zumindest plausibler Begründung), isch 'abe gar kein Handy, muss Staatsanwalt mir nachweisen, dass das gelogen ist.
Kann er das nicht und sagt, mag ja stimmen, aber telefoniert haste trotzdem, muss er nachweisen, woher (=von wem) ich das Handy denn haben sollte.


Warum soll der Staatsanwalt das alles beweisen müssen? Wem das Handy gehört oder nicht ist doch völlig egal. Es geht nur um das Telefonieren während der Fahrt. Der Beweis dafür sind die Zeugen, das reicht schon.
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

@abrazo
Natürlich kann man das Ganze bis zum Ende durchziehen nur muß man sich dann bewusst sein, das es am Ende ziemlich sicher das VIELFACHE kostet - der Klügere gibt ja bekanntlich nach aber net alle sind klug ;o))

@Obermotzbruder
Dies Posting grenzt ja schon an Ignoranz/Dummheit (hmm..ehrlich gesagt schon längst überschritten - unsinniger geht es net mehr ;o))) !! Du bist angefangen damit, daß ein Prozess mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" gewonnen werden würde und diese Aussage ist mit Verlaub gesagt absoluter Schwachsinn!!! Genau das Gegenteil ist der Fall wie sie ja in meinen Postings lesen konnten!

Ich glaube übrigens keine Mär sondern lebe nicht in deiner Schweinwelt und Fakt ist nunmal, daß die Situation kaum Chance auf Erfolg bietet....

alsobitte weniger motzen und vorallem nicht so einen Unsinn verbreiten!

Gruß

Bernd
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nö. Reicht nicht.
Weil Zeugen sich irren können, ganz ohne Bosheit und Niedertracht.
Übersieh nicht die Klammer: plausible Begründung.
Wobei in diesem Falle die Beweislast logisch zwingend beim Staatsanwalt liegt, weil es logisch unmöglich ist, die Nichtexistenz von etwas zu beweisen. Beweisen kann man nur die Existenz von etwas.
Wie gesagt, hilfreich (und damit das Verfahren abkürzend) wäre es zu überlegen, welcher Anlass zum Irrtum bei den Polizisten geführt haben könnte.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::
@abrazo
Natürlich kann man das Ganze bis zum Ende durchziehen nur muß man sich dann bewusst sein, das es am Ende ziemlich sicher das VIELFACHE kostet - der Klügere gibt ja bekanntlich nach aber net alle sind klug ;o))

@Obermotzbruder
Dies Posting grenzt ja schon an Ignoranz/Dummheit (hmm..ehrlich gesagt schon längst überschritten - unsinniger geht es net mehr ;o))) !! Du bist angefangen damit, daß ein Prozess mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" gewonnen werden würde und diese Aussage ist mit Verlaub gesagt absoluter Schwachsinn!!! Genau das Gegenteil ist der Fall wie sie ja in meinen Postings lesen konnten!

Ich glaube übrigens keine Mär sondern lebe nicht in deiner Schweinwelt und Fakt ist nunmal, daß die Situation kaum Chance auf Erfolg bietet....

alsobitte weniger motzen und vorallem nicht so einen Unsinn verbreiten!

Gruß

Bernd



Sehr glücklich Hallöle

Ihre Antwort läßt mich absolut kalt. Und was hier Schwachsinn ist, da läßt sich trefflich drüber streiten. Ihre Ausfälligkeiten sollten Sie fur sich behalten. Und vor allem: Bitte sprechen Sie mich bitte mit "Sie" an. Das ist höflicher, als du" A........"".
Und wer letzlich recht behält stellt sich dann heraus, wenn die Gerichtsverhandlung ansteht. Und dazu kann ich den Kollegen des Threadstellers nur anraten, es darauf ankommen zu lassen.

Häh Häh Häh Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen
_________________
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