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Waren erwerb im Internet und Bezahlung per Nachnahme

 
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JPHX
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 02:20    Titel: Waren erwerb im Internet und Bezahlung per Nachnahme Antworten mit Zitat

Hallo allen miteinander!

Meine Frage ist folgende:
Darf eine Person, die noch nicht volljährig ist, aber schon 16 Jahre alt und somit bedingt Geschäfts- bzw. Vertragsfähig im Internet Waren, die auch nicht das Taschengeldlimit überschreiten bestellen / erwerben und per Nachname bezahlen, vorausgestzt der Anbieter sagt in der AGB nicht, dass die Volljährigkeit bei Vertragsschluss erreicht sein muss, weiter aber auf das geltene Deutsche Recht verweißt und auch keine Waren wie Tabak, Alkohol, usw. erworben werden?
Muss außerdem die zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden?

Vielen Dank schon mal für Antworten.
Mfg JPHX
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.11.04, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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