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Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

 
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bernie_h
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 14:05    Titel: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weis nicht ob hier richtig bin, mal sehen.
Folgenden interessanten Sachverhalt haben wir zuletzt im Fußball diskutiert.
A erledigt für Bekannte B seiner Mutter Freundschaftsdienste z.b. Einkaufen, Kehrwoche, Wäsche waschen usw. und erhält hierfür einen Unkostenbeitrag. B wird zunehmend inmobil und gibt A daher eine Vollmacht fürs Konto damit A Ein- und Auszahlungen vornehmen kann. A hebt im Auftrag für B regelmäßig Geld ab. Die Geldbeträge überschreiten den "normalen" monatlichen Bedarf von B. Was mit dem Geld geschiet entzieht sich der Kenntnis von A.
Wenn B sterben würde, wäre A dann gemäß §666 BGB gegenüber dem Erben / Nachlassverwalter von B Auskunfts- und rechenschaftspflichtig über den Verbleib des Geldes?
Vielen Dank für Eure Mühe und Meinung
Bernie
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

B wird sich an Einzelheit nicht mehr erinnern können und zur Buchführung ist er nicht verpflichtet.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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bernie_h
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chess45,
Zitat:
B wird sich an Einzelheit nicht mehr erinnern können und zur Buchführung ist er nicht verpflichtet

Du meinst wohl A.
Sehe ich im Prinzip genauso. Ein Kollege stellte aber in den Raum, daß durch eine Vollmacht für A weitere Verpflichtungen entstehen.
Bernie
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