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Verfasst am: 15.03.06, 14:05 Titel: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Hallo,
ich weis nicht ob hier richtig bin, mal sehen.
Folgenden interessanten Sachverhalt haben wir zuletzt im Fußball diskutiert.
A erledigt für Bekannte B seiner Mutter Freundschaftsdienste z.b. Einkaufen, Kehrwoche, Wäsche waschen usw. und erhält hierfür einen Unkostenbeitrag. B wird zunehmend inmobil und gibt A daher eine Vollmacht fürs Konto damit A Ein- und Auszahlungen vornehmen kann. A hebt im Auftrag für B regelmäßig Geld ab. Die Geldbeträge überschreiten den "normalen" monatlichen Bedarf von B. Was mit dem Geld geschiet entzieht sich der Kenntnis von A.
Wenn B sterben würde, wäre A dann gemäß §666 BGB gegenüber dem Erben / Nachlassverwalter von B Auskunfts- und rechenschaftspflichtig über den Verbleib des Geldes?
Vielen Dank für Eure Mühe und Meinung
Bernie
B wird sich an Einzelheit nicht mehr erinnern können und zur Buchführung ist er nicht verpflichtet. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
B wird sich an Einzelheit nicht mehr erinnern können und zur Buchführung ist er nicht verpflichtet
Du meinst wohl A.
Sehe ich im Prinzip genauso. Ein Kollege stellte aber in den Raum, daß durch eine Vollmacht für A weitere Verpflichtungen entstehen.
Bernie
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