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Verfasst am: 16.03.06, 12:47 Titel: Private BU gegen Krankengeld aufrechnen
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, daß ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Meines Wissens werden BU-Renten, wenn überhaupt, sehr spät und rückwirkend ausgezahlt. Was ist eigentlich mit dem bis zur Bewilligung der BU-Rente ausgezahlten Krankengeld? Muß das an die Krankenkasse zurückgezahlt werden ? Nach meiner Ansicht entspricht doch die Rente einer privaten Vorsorge. Wenn ich Einkünfte aus Vermietung hätte, würden diese ja auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet werden. Sehe ich das richtig ?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Verfasst am: 16.03.06, 14:06 Titel: Re: Private BU gegen Krankengeld aufrechnen
nicefly4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, daß ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Meines Wissens werden BU-Renten, wenn überhaupt, sehr spät und rückwirkend ausgezahlt. Was ist eigentlich mit dem bis zur Bewilligung der BU-Rente ausgezahlten Krankengeld? Muß das an die Krankenkasse zurückgezahlt werden ? Nach meiner Ansicht entspricht doch die Rente einer privaten Vorsorge. Wenn ich Einkünfte aus Vermietung hätte, würden diese ja auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet werden. Sehe ich das richtig ?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Handelt es sich denn um eine private oder gesetzliche Rente?
Zumindest bei der Kombination Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenkasse und Krankengeld aus der GKV weiß ich, dass die Rente für den Zeitraum der Rückwirkend bewilligt wird nicht an den Versicherten sondern an die Krankenkasse ausgezahlt wird, weil das Krankengeld höher war als die Rente ist und die Krankenkasse das Krankengeld zu Unrecht gezahlt hat. Die Differenz zwischen Krankengeld und Rente trägt dann die Krankenkasse. Der Versicherte wird dann nicht zur Kasse gebeten.
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