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Verfasst am: 13.03.06, 17:52 Titel: Anfechtung eines Ergebnisses
Hi, ich hätte mal eine Frage:
Ein Student geht in die Einsicht einer Prüfung, in der er nicht bestanden hat. Zu dieser Klausur wurde bezgl. des Instituts keine Musterklausur herausgegeben, das Erscheinungsbild der Klausur ist aufgrund eines Wechsels des Professors neu.
Insbesondere ein Multiple-Choice Teil ist in solch einer Klausur noch nie vorgekommen. Er wurde allerdings angekündigt, in der Übungen wurden auch solche Fragen durchgenommen. In diesen Übungen pflegte die die Übung leitende Person den zutreffenden Buchstaben bei einer Multiple-Choice-Aufgabe anzukreuzen. (Es sind mehrere Buchstaben untereinander gegeben, diese sind eingekreist, rechts daneben steht die Antwortmöglichkeit.)
In der Klausur steht ganz oben, über den einzelnen Multiple-Choice Aufgaben sinngemäß: Bitte Tragen Sie Ihre Antwort ausschließlich in die Tabelle ein, vermeiden Sie Fehlerkorrekturen.
Der Student hat diesen Satz wohl gelesen, vergißt ihn aber, sobald er sich über die Antwortmöglichkeiten Gedanken zu machen beginnt. Gewohnheitsgemäß kreuzt er eindeutig die betreffende Antwortmöglichkeit an. Bei zwei der drei Aufgaben streicht der Student sogar noch die falschen Sätze, die neben dem Buchstaben stehen, durch. In der letzten Aufgabe macht er lediglich ein Kreuz, keine Bearbeitungsvermerke (wie z.B. das Durchstreichen der anderen Lösungen). Die Tabelle bleibt leer.
Es stellt sich heraus, daß die zweite der drei Aufgaben korrekt beantwortet wurde. Allerdings weigert sich der Professor sie als richtig anzuerkennen, obwohl sie eindeutig gekennzeichnet ist, die Tabelle jedoch leer ist. Bei der Tabelle handelt es sich um eine zwei Spalten und drei Zeilen Tabelle, die zentriert oben auf dem Blatt ist. Der Student ging wohl davon aus, daß da evtl. die Punktzahl für die Aufgabe eingetragen würde, jedenfalls "vergaß" er, Werte einzutragen. In der gesamten Aufgabe finden sich allerdings keine Widersprüche bzgl. der Eindeutigkeit.
Würde die zweite Aufgabe als korrekt gewertet werden, hätte der Student bestanden. Der Professor behauptet, eine nachträgliche Bewertung als richtig würde andere Studierende benachteiligen ("gleiche Regeln für alle"), diese Meinung vertritt er auch, nachdem er auf seinen Ermessensspielraum angesprochen wurde.
In der Prüfungsordnung finden sich keine Regelungen bzgl. eines solchen Falles.
(Ich habe den Eintrag in diesem Forum bzgl. des Überdenkensverfahren bereits gelesen)
Hat der Sudent in diesem Fall ein Recht, daß seine eindeutige Lösung als richtig anerkannt wird (evtl. gerichtlich)? Schließlich ist
1. Der Erklärungswille eindeutig erkennbar
2. Die Erklärung korrekt, ermangelt lediglich der Form (überhaupt nichts eingetragen)
Oder beruht eine Änderung nur auf - in diesem Fall nicht vorhandener - Kulanz?
Es ist doch schließlich auf den wirklichen Wille des Erklärenden abzustellen...
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