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Anwaltswechsel

 
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nub
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 12:46    Titel: Anwaltswechsel Antworten mit Zitat

seit Dez. 04 leben wir im Trennungsjahr und eine Scheidung steht bevor.
Seit dieser Zeit betreut mich eine Anwältin, die mir von Bekannten empfohlen wurde.
Sie arbeitet leider nur vormittags und ist auch sonst oft nicht zu erreichen.
Vor vier Monaten fragte ich sie, ob wir meinen Noch-Ehemann auf Schmerzensgeld verklagen könnten und seitdem antwortet sie nicht. Mehrmals schickte ich Emails und rief an.
Telefonisch ist sie kaum zu erreichen und zurückgerufen wird auch nicht.
Langsam frage ich mich, ob mein Noch-Ehemann dahinter steckt.
Er ist nämlich in einem so genannten Serviceclub, wenn Ihr wisst, was ich meine und der Seniochef der Anzlei auch....
Was soll ich blos tun, die Anwältin wechseln?

nub
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal hinfahren und besuchen.

Zitat:
Vor vier Monaten fragte ich sie, ob wir meinen Noch-Ehemann auf Schmerzensgeld verklagen könnten


Anwälten erteilt man Aufträge dann arbeiten die auch. Sie können ja den neuen Rechtsstreit auch einem anderen Anwalt geben.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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nub
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Geht nicht, liegt 1,5 h Autofahr entfernt. Ich musste aus unserem Haus raus und zog in meine Heimat zurück.
Was kostet ein Anwaltswechsel?
Vielen Dank schonmal
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schmerzensgeldsache hat mit der familienrechtlichen Angelegenheit fachlich nichts zu tun und wird ohnehin separat abgerechnet, egal ob es der gleiche Anwalt macht oder ein anderer. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab, sprich von der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und kann so nicht abgeschätzt werden.

Wenn man in den sonstigen Angelegenheiten den Anwalt wechselt, fallen zu jedem Gegenstand,der noch nicht abgeschlossen ist, nochmal die gleichen Gebühren an. Insofern zahlt man doppelt.
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