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ich war 2001 erkrankt und habe darüber fachärztliche Bescheinigungen. Diese waren bereits einmal ausreichend, um mein BaföG vom Studentenwerk um 2 Semster zu verlängern, obwohl ich nach dem 4 Semester den geforderten Leistungsnachweis nicht erbringen konnte.
Nun werden von mir Studiengebühren verlangt, da ich aber erkrankt war, möchte ich diese Frist auch verlängern. Die Universität möchte nun auch fachärztliche Bescheinigungen, allerdings wollen sie prozentuale Angaben über die Einschränkung meiner Erkrankung und eine zeitliche Quantifizierung.
Nun meine Frage, kann die Uni meine vorhandenen Bescheinigungen nicht anerkennen? Kann sie inhaltliche Vorgaben für fachärztliche Atteste machen? Greift das nicht in die Kompetenzen des Arztes ein?
Ein weiteres Problem ist, dass solch fachäztliche Bescheinigungen Geld kosten und meine finanzielle Situation so angespannt ist, das ich sie mir nicht leisten kann. Kann die Universität mich zwingen, mich zu verschulden, wenn meine Einkünfte nachweislich so gering sind, das ich rechnerisch weder Miete noch Lebensmittel bezahlen kann, wenn auf mich 50-100€ für ein fachärztliches Attest zukommen?
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