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Verfasst am: 16.03.06, 17:02 Titel: Grundschuldeintrag auf nur einer Wohnungshälfte
Hallo Forumsteilnehmer,
kann mir jemand sagen, ob man eine Grundschuld auf nur einer Wohnungshälfte eintragen kann. Folgender Fall. Ein Bekannter von mir möchte für seine Nichte eine kleine Wohnung kaufen, die aber unbelastet bleiben soll. Er möchte daher die dafür erforderliche Grundschuld auf seiner ubelasteten Wohnung eintragen lassen. Er möchte aber auch nicht die Hälfte seiner Frau damit mit belasten (auch ihre Hälfte ist unbelastet) Bank wäre einverstanden. Ist dies rechtlich möglich und würde sichergestellt, daß Frau nicht in die Haftung genommen wird, sollte etwas passieren.
Müßte doch gehen, oder? Worauf ist hier besonders zu achten?
das Eintragen von Grundschulden auf ideelle Hälften von Immobilien ist rechtlich problemlos möglich.
Mit der Grundschuld kann eine persönliche Haftung (typischerweise der Darlehensnehmer) mit protokolliert werden. Erfolgt keine ausdrückliche Protokollierung der persönlichen Haftung (zu der der Haftende zustimmen muss) gibt es aus der Grundschuld lediglich die dingliche Haftung.
Aus Banksicht sieht die Sache anders aus:
Kein Mensch kauft in der Zwangsversteigerung ein halbes Haus. (bzw. wenn doch, dann nur mit erheblichem Abschlag). Ich würde mir daher schriftlich geben lassen, dass die GS auf die ideelle Hälfte der Bank ausreicht. Normalerweise machen Banken dies nicht.
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