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ist gegen die derzeit herschende IHK-Zwangsmitgliedschaft ein pauschaler Einspruch möglich, da z. B. in einem anderen Verfahren dies derzeit geprüft wird?
Kennt jemand aktuelle Verfahren in diese Richtung?
Ich wusste nicht wo ich es reinschreiben sollte. Wenn einem nichts mehr einfällt dann eben ins Allg.-Forum!
aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11.01.2006 ("Sørensen v. Denmark" und "Rasmussen v. Denmark"; Az. 52562/99 und 52620/99) wird zum Teil geschlußfolgert, daß auch die IHK-Zwangsmitgliedschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße und deshalb unzulässig sei.
Das Verfahren betrifft aber Dänemark und auch eine andere Fallgestaltung. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte damit umgehen. Noch im Jahr 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht die IHK-Zwangsmitgliedschaft für verfassungskonform erklärt (BVerfG, 1 BvR 1806/98, 07.12.2001).
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