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Nach dem Ableben meiner Mutti habe ich alle Konten bei ihrer Bank gekündigt. Trotzdem weigert sich die Sparkasse sowol das Sparbuch, als auch den Sparvertrag auszuzahlen. Sie bestehen bei beiden auf eine mindestens dreimonatige Frist.
Ist ihr Verhalten rechtens?
genaues zu den Kündigungsfristen ist in den Vertragsunterlagen geregelt. Die gelten selbstverständlich weiter, auch für den Erben.
Eiin "normales Sparbuch" hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, man kann aber pro Monat 2000 Euro abheben.
Die Bank kann vorher auszahlen (gegen Vorfälligkeitsentschädigung), muß aber nicht.
Auch bei einem Sparvertrag sind 3 Monate das untere Limit.
Lies Dir die Vertragsunterlagen durch, da steht alles drin.
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