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Private BU gegen Krankengeld aufrechnen

 
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nicefly4
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 12:47    Titel: Private BU gegen Krankengeld aufrechnen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, daß ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Meines Wissens werden BU-Renten, wenn überhaupt, sehr spät und rückwirkend ausgezahlt. Was ist eigentlich mit dem bis zur Bewilligung der BU-Rente ausgezahlten Krankengeld? Muß das an die Krankenkasse zurückgezahlt werden ? Nach meiner Ansicht entspricht doch die Rente einer privaten Vorsorge. Wenn ich Einkünfte aus Vermietung hätte, würden diese ja auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet werden. Sehe ich das richtig ?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.06, 14:06    Titel: Re: Private BU gegen Krankengeld aufrechnen Antworten mit Zitat

nicefly4 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, daß ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Meines Wissens werden BU-Renten, wenn überhaupt, sehr spät und rückwirkend ausgezahlt. Was ist eigentlich mit dem bis zur Bewilligung der BU-Rente ausgezahlten Krankengeld? Muß das an die Krankenkasse zurückgezahlt werden ? Nach meiner Ansicht entspricht doch die Rente einer privaten Vorsorge. Wenn ich Einkünfte aus Vermietung hätte, würden diese ja auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet werden. Sehe ich das richtig ?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.


ja
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nicefly4
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal für die antwort.
heißt das `ja`, daß man das Geld zurückzahlen muß?
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehe ich das richtig ?


ja
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Handelt es sich denn um eine private oder gesetzliche Rente?
Zumindest bei der Kombination Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenkasse und Krankengeld aus der GKV weiß ich, dass die Rente für den Zeitraum der Rückwirkend bewilligt wird nicht an den Versicherten sondern an die Krankenkasse ausgezahlt wird, weil das Krankengeld höher war als die Rente ist und die Krankenkasse das Krankengeld zu Unrecht gezahlt hat. Die Differenz zwischen Krankengeld und Rente trägt dann die Krankenkasse. Der Versicherte wird dann nicht zur Kasse gebeten.
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nicefly4
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine private Rente.
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