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Verfasst am: 17.03.06, 08:04 Titel: Spedition bis zur Haus oder bis zur Wohnungstür?
Hallo,
ich habe ein Problem wäre nett wenn man mir schnell helfen könnte.
Ich habe mir eine Hantelbank mit Gewichten gekauft (insgesamt 180 kg in mehreren Kisten) und nun war die Spedition gestern da aber es war nur meine Freundin zu Hause...
Problem ist, wir wohnen im 4ten Stock und unser Haus besitzt keinen Aufzug.
Gestern ist der Fahrer wieder abgehauen und heute haben sie erneut angerufen...
Jetzt die Frage, muss die Spedition es mir bis vor meine Wohnungstür oder lediglich bis zur Haustür transportieren??
Am bestens mit Gesetztestextvorlage, damit ich denen schwarz auf weiss zeigen kann.
Oder liege ich falsch und sie müssen es lediglich bis zur Haustür schleppen?
Verfasst am: 17.03.06, 15:45 Titel: Re: Spedition bis zur Haus oder bis zur Wohnungstür?
stefan84m hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein Problem wäre nett wenn man mir schnell helfen könnte.
Ich habe mir eine Hantelbank mit Gewichten gekauft (insgesamt 180 kg in mehreren Kisten) und nun war die Spedition gestern da aber es war nur meine Freundin zu Hause...
Problem ist, wir wohnen im 4ten Stock und unser Haus besitzt keinen Aufzug.
Gestern ist der Fahrer wieder abgehauen und heute haben sie erneut angerufen...
Jetzt die Frage, muss die Spedition es mir bis vor meine Wohnungstür oder lediglich bis zur Haustür transportieren??
Am bestens mit Gesetztestextvorlage, damit ich denen schwarz auf weiss zeigen kann.
Oder liege ich falsch und sie müssen es lediglich bis zur Haustür schleppen?
Danke schonmal
Stefan
Die Paketdienste liefern bis hinter die Wohnungstür, die Spedition bis hinter die erste ebenerdige verschließbare Tür (z.B. nicht in den Keller, auf den Dachboden oder in sonstige Räume).
Verfasst am: 17.03.06, 23:44 Titel: Re: Spedition bis zur Haus oder bis zur Wohnungstür?
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
stefan84m hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein Problem wäre nett wenn man mir schnell helfen könnte.
Ich habe mir eine Hantelbank mit Gewichten gekauft (insgesamt 180 kg in mehreren Kisten) und nun war die Spedition gestern da aber es war nur meine Freundin zu Hause...
Problem ist, wir wohnen im 4ten Stock und unser Haus besitzt keinen Aufzug.
Gestern ist der Fahrer wieder abgehauen und heute haben sie erneut angerufen...
Jetzt die Frage, muss die Spedition es mir bis vor meine Wohnungstür oder lediglich bis zur Haustür transportieren??
Am bestens mit Gesetztestextvorlage, damit ich denen schwarz auf weiss zeigen kann.
Oder liege ich falsch und sie müssen es lediglich bis zur Haustür schleppen?
Danke schonmal
Stefan
Die Paketdienste liefern bis hinter die Wohnungstür, die Spedition bis hinter die erste ebenerdige verschließbare Tür (z.B. nicht in den Keller, auf den Dachboden oder in sonstige Räume).
Hallo Dookie 82,
worauf stützt du diese Informationen? Schau dir mal § 412 HGB an. Wen ein Fahrer sein Fahrzeug entlädt, ist das entweder Goodwill oder es liegt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vor.
Verfasst am: 20.03.06, 11:06 Titel: Re: Spedition bis zur Haus oder bis zur Wohnungstür?
Günni hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
stefan84m hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe ein Problem wäre nett wenn man mir schnell helfen könnte.
Ich habe mir eine Hantelbank mit Gewichten gekauft (insgesamt 180 kg in mehreren Kisten) und nun war die Spedition gestern da aber es war nur meine Freundin zu Hause...
Problem ist, wir wohnen im 4ten Stock und unser Haus besitzt keinen Aufzug.
Gestern ist der Fahrer wieder abgehauen und heute haben sie erneut angerufen...
Jetzt die Frage, muss die Spedition es mir bis vor meine Wohnungstür oder lediglich bis zur Haustür transportieren??
Am bestens mit Gesetztestextvorlage, damit ich denen schwarz auf weiss zeigen kann.
Oder liege ich falsch und sie müssen es lediglich bis zur Haustür schleppen?
Danke schonmal
Stefan
Die Paketdienste liefern bis hinter die Wohnungstür, die Spedition bis hinter die erste ebenerdige verschließbare Tür (z.B. nicht in den Keller, auf den Dachboden oder in sonstige Räume).
Hallo Dookie 82,
worauf stützt du diese Informationen? Schau dir mal § 412 HGB an. Wen ein Fahrer sein Fahrzeug entlädt, ist das entweder Goodwill oder es liegt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vor.
mfg
Günni
Ich glaube kaum, dass eine Privatperson einen Gabelstapler im Hof stehen hat um die Waren eigenständig abzuladen.
Dein 412er trifft zwar zu, was den Güterverkehr zwischen den Speditionen betrifft,
für den Nahverkehr der einzelnen Speditionen kann dies jedoch nicht zutreffend sein...
Doch, auch für den Speditionsnahverkehr gilt § 412 HGB., wonach übrigens auch der Absender für die Entladung zuständig ist. Entweder kann er diese Entladepflicht vertraglich auf den Empfänger abwälzen oder er beauftragt ein Unternehmen mit der Entladung. _________________ mfg
Doch, auch für den Speditionsnahverkehr gilt § 412 HGB., wonach übrigens auch der Absender für die Entladung zuständig ist. Entweder kann er diese Entladepflicht vertraglich auf den Empfänger abwälzen oder er beauftragt ein Unternehmen mit der Entladung.
Naja, unser Kunden wären uns aufs Dach gestiegen, wenn unsere Frachtführer im Nahverkehr die Ladung für die Privatkunden (Kleinkunden) nicht abgeladen hätten...
So nicht vereinbart, seid ihr nicht verpflichtet. Aber wie du schon schreibst, der Kunde...., das ist aber ein betriebswirtschaftliches und kein rechtliches Thema.
Also, wenn ihr auf einen gewissen Kunden pfeift und ihn unbedingt loswerden wollt, weißt du ja, wie das geht. _________________ mfg
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