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Verfasst am: 18.03.06, 16:42 Titel: Nochmalige Förderung mit Überbrückungsgeld
Gesetzestext:
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.
Kann mir jemand beispielsweise einen solchen Grund nennen?
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