Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.03.06, 14:08 Titel: Anspruch auf Unterstützung als Student/ kein BAföG
Hallo,
Student A bricht das erste Studium nach 6 Semestern ab und macht eine Ausbildung, die er auch erfolgreich abschließt.
Damals hat der Vater von A noch gelebt und ihn unterstützt, außerdem hat A während des Studiums gejobbt. Auf BAföG hatte er keinen Anspruch.
Nach der Ausbildung beginnt A erneut ein Studium, die Eltern können keinen Unterhalt mehr leisten, da der Vater zunächst erkrankt, im ersten Semester dann verstorben ist. A stellt einen Antrag auf BAföG, der zunächst abgelehnt wird, da grundsätzlich nur bis zum 7. Semester gezahlt wird. Das abgebrochene Studium zählt mit.
Dann nach mehreren Beratungen könnte vielleicht doch noch ein oder zwei Semester gefördert werden, da das erste Studium aus Krankheitsgründen abgebrochen wurde, und ein Semester in der Klinik verbracht wurde. Während A verschiedene Unterlagen und Bescheinigungen zusammengesucht hat, hat er einen Job in seinem erlernten Beruf gefunden und hat den Antrag nicht weiter gestellt. Die nächsten Jahre hat er sich selber finanzieren können.
2003 erkrankt er wieder, mehrere lange Klinikaufenthalte (jeweils mehrere Monate) sind nötig, das Studium steht hinten an und jobben kann er in der Zeit auch nicht mehr.
Die Mutter unterstützt ihn. Sie selber bekommt aber nur Witwenrente und muss an das Ersparte gehen.
A möchte nun noch in diesem Jahr das Studium beenden, nebenher jobben schafft er gesundheitlich noch nicht.
Hat A die Möglichkeit auf staatliche Unterstützung für dieses eine Jahr? BAföG scheidet ja nun aus.
Sozialhilfe? Wohngeld? oder was anderes?
Wenn ja, inwieweit wird das Ersparte der Mutter bei Berechnungen herangezogen?
Es handelt sich dabei nicht um große Reichtümer, aber A fühlt sich nicht wohl dabei, an die letzten Sicherheiten der Mutter zu gehen.
Wenn A das Studium beendet hat, setzt er natürlich alles daran, einen Job zu finden und regelmäßig zu arbeiten. Es geht hier wirklich nur um ein Jahr, um endlich das Studium abschließen zu können.
Hat jemand Ideen?
Hi,
schwer zu sagen, zuviele Angaben fehlen. Hat A noch Anwartschaften aus der Arbeitslosenversicherung? Bekommt er (Halb)waisenrente? Wenn nein, warum nicht? Lebt er zZ vom Krankengeld? Grundsätzlich ist für jemanden, der arbeitsfähig ist, aber kein Geld zum Leben hat, die Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II zuständig (Hartz IV), nicht die Sozialhilfe. Wenn das Studium grds. nach BAföG gefördert werden könnte (auch wenn es nicht gefördert wird), dann kann A allerdings allenfalls auf ein Darlehen (§ 7 Abs. 5, 6 SGB II) hoffen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht. A hat nur eine 2,5jährige Ausbildung gemacht und dann drei Jahre neben dem Studium in dem Beruf gearbeitet. Alle anderen früheren Jobs waren auch studentische Jobs. Seit drei Jahren ohne Job wegen Krankheit und Klinikaufenthalten.
Halbwaisenrente bekommt er nicht mehr, da zu alt (31).
Krankengeld bekommt man als Student auch nicht.
Und zu Hartz IV: A steht dem Arbeitsmarkt ja zur Zeit nicht zur Verfügung. Derzeit ist er sogar noch studierunfähig geschrieben. Aber er möchte unbedingt das Studium in diesem Jahr beenden, das wird mit einer Doppelbelastung (was er ja jahrelang gemacht hat) zur Zeit nicht klappen.
Deswegen die Frage nach der Sozialhilfe.
Und unter welchen Voraussetzungen kann Wohngeld bezogen werden?
An wen kann man sich wegen eines Darlehens wenden? Und wie lange hat man Zeit, das zurückzuzahlen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.