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Beleidigung in Forum - Betreiber auch Täter?

 
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Lawman
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 06:25    Titel: Beleidigung in Forum - Betreiber auch Täter? Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt eine ganze Weile gesucht, aber keine schlüssige Antwort gefunden.

Ein Foren-Betreiber ist nach § 11 TDG verpflichtet u.a. rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sofern er Kentnis davon hat.

Was aber, wenn er es nicht macht?
Macht er sich z.B. beleidigende Äußerungen zu eigen, wenn er entsprechende Beiträge nicht nur online lässt, sondern sie auch noch kommentiert, ohne sich vom Inhalt zu distanzieren.

Bei dieser Gelegenheit mal die Frage, ob das Urteil des LG Hamburg vom 5.12.2005 - 324 O 721/05 inzwischen rechtskräftig und eine noch ausstehende Urteilsbegründung ergangen ist?
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Meinungsäußerung ist ein grundgesetzlich verbrieftes Grundrecht und niemals ein rechtswidriger Inhalt!
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Auszug aus dem FDR-Knigge:

Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen.

Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Beleidigungen umfasst dieses Grundrecht aber nicht.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gammaflyer, Raymond meint wohl, eine Kommentierung einer Beleidigung ohne Distanzierung ist nicht dadurch selbst eine Beleidigung. Das hätte man aber etwas besser schreiben können und ist auch keine Antwort auf die Frage.

@ Lawman, eine Kommentierung ist ein sehr starkes Indiz, wenn nicht gar ein Beweis, für die Kenntnisnahme. Wenn es sich um eine offensichtliche Beleidigung handelt, wird der Forumbetreiber durch die Kenntnis haftbar, wenn er daraufhin nicht unverzüglich handelt. Wenn die Beleidigung nicht offensichtlich ist, bzw. wenn er von der Beleidigung keine Kenntnis hat, dann gilt das gleiche nachdem man ihn in Kenntnis gesetzt hat.

Wenn der Betreiber nicht unverzüglich handelt, macht er sich die Beleidigung aber deswegen nicht zu eigen. Abmahnen und eine EV fordern könnte man aber. Da würde ein Anwalt weiterhelfen.

Dieses Urteil würde in so einem Fall keine Rolle spielen.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hab ich da wohl was missverstanden.
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Lawman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, war für meine Verhältnisse auch eine äußerst ungewohnt kurze Aussage.

Aber Martin R. muß ich in einem Punkte widersprechen:
Zitat:
Wenn die Beleidigung nicht offensichtlich ist, bzw. wenn er von der Beleidigung keine Kenntnis hat, dann gilt das gleiche nachdem man ihn in Kenntnis gesetzt hat.


Wenn die Beleidigung nicht offensichtlich ist, dann ist diese auch kein rechtswidriger Inhalt, den der Betreiber entfernen müsste.
Ob ein Inhalt objektiv beurteilt beleidigend zu verstehen ist, oder als erlaubte Meinungsäußerung, liegt vorerst im Ermessen des Betreibers.
Wenn die Beleidigung nicht offensichtlich ist, wird auch kein Gericht der Welt eine EV aussprechen, um solches zu unterbinden.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Beleidigung auf Englisch könnte für mich durchaus nicht offensichtlich sein aber es wäre eine Beleidigung und ich wäre verpflichtet sie zu entfernen, wenn ich darauf hingewiesen würde. Ähnliches könnte, regional bzw. durch den Personenkreis bedingt, auch für das eine oder andere deutsche (Schimpf-)Wort gelten.
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ich denke, wir sind uns jedoch einig, daß es wenigstens objektiv beurteilt eine erkennbare Beleidigung sein muß.
Man kann sich auch durch triefenden Sarkasmus beleidigt fühlen, dennoch ist es nicht zwangsläufig eine Beleidigung, wenn eine wertende Äußerung getätigt wird.

Am besten mal ein Beispiel:

Ich schreibe "Leute wie dich kann ich nicht ausstehen und trau ihnen nicht weiter, als ich sie werfen kann."

Klingt hart, gell? Ist aber keine Beleidigung.

Ein anderer Schreibt als Antwort: "Genau! Du bist ein Arshc und hinterlistiger Betrüger!"

Da haben wir die Beleidigung.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Raymond hat folgendes geschrieben::
Nun, ich denke, wir sind uns jedoch einig, daß es wenigstens objektiv beurteilt eine erkennbare Beleidigung sein muß.
Ich habe auch nichts gegenteiliges gesagt.
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Eine Beleidigung ... wäre eine Beleidigung...


Ich bin mir aber sicher, daß es z.B. unter Medizinern, Bayern und Anwälten Beleidigungen gibt, die ein Durchschnittsbürger, der nicht zu diesem Kreis gehört, nicht als solche erkennt.

EDIT: Oder hängt es an etwas ganz anderem? Bei übler Nachrede könnte das im Einzelfall natürlich anders aussehen.
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siegfried_roland
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema würde mich grundsätzlich interessieren: Wie steht generell mit fremdsprachlichen Inhalten? Was wenn plötzlich jemand in meinem Forum in einer Fremdsprache (z.B. russisch oder spanisch) andere User beleidigt? Bin ich als Betreiber durch blosses Lesen zum eingreifen verpflichtet auch wenn ich diese Sprache nicht beherrsche, bzw. garnicht verstehe was hier geschrieben wird?
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Raymond
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

@Siegfried:
Nein. Erst wenn jemand, der es gelesen und die Beleidigung somit verstanden hat, Sie über den Inhalt in Kenntnis setzt, müssen Sie reagieren.
Allerdings würde ich als Admin oder Moderator einen Beitrag in einer mir nicht veratändlichen Sprache insoweit kommentieren, daß ich eben leider diese Sprache nicht beherrsche und der Schreiber doch bitte auch eine der genannten Sprachen benutzen soll (bei mehrsprachigem Betrieb, sonst eben Deutsch).
_________________
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