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Familienversicherung nach Selbständigkeit?

 
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tabbivan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 21:52    Titel: Familienversicherung nach Selbständigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen:

Ein Ehepaar: Firmeninhaber, Ehepartner ist angestellter Mitarbeiter:

der angestellte Mitarbeiter wird krank und die Aussicht auf Heilung ist gleich 0.

Aufgrund der Krankheit erfolgt Kündigung.

Der Firmeninhaber kann aber nicht allein weitermachen, schließt die Firma.

Könnte nun der Firmeninhaber (Ehefrau) beim ehemals angestellten Mitarbeiter (Ehemann) in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Der Firmeninhaber hatte keine Krankenversicherung.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sofern die Ehefrau die allgemeinen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt und sich nicht in den Mutterschutzfristen befindet ist eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Familienversicherung sind:
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
  • keine Versicherungspflicht und keine freiwillige Versicherung in der GKV
  • es darf keine Versicherungsfreiheit und keine Befreiung von der Versicherungspflicht bestehtn (Minijob bleibt unberücksichtigt)
  • keine hauptberufliche Selbstständigkeit
  • kein Gesamteinkommen von über 350 €.
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