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Regress gegen ehemahligen Partner möglich ??

 
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maxkatze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 09:45    Titel: Regress gegen ehemahligen Partner möglich ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen es kommt doch einmal vor, daß ein Anwalt einen schweren Fehler macht und in Regress genommen werden muß.
Die ehemahligen Mandanten nehmen sich nun, nach eingehender Beratung, einen neuen Anwalt in der gleichen Stadt und bereiten einen Schadenersatzprozess gegen Ihren ehemahligen Prozeßbevollmächtigten vor.
Nach 12 Monaten erfahren sie allerdings, daß Ihr neuer Anwalt zum Zeitpunkt des ersten Prozesses, Partner der jetzt zu verklagenden Kanzlei war.
Darf der Anwalt jetzt gegen seinen ehemahligen Kollegen vorgehen oder ist er befangen ?

Danke für alle Antworten !
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Erachtens liegt ein Interessenkonflikt vor, § 43a Abs. 4 BRAO (= Bundesrechtsanwaltsordnung). Dieser hätte auch nicht erst nach 12 Monaten festgestellt werden dürfen und daher ggf. Ansprüche nach § 44 BRAO.

http://bundesrecht.juris.de/brao/

Mit dem jetzigen Anwalt klären, ggf. im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer, ob tatsächlich Interessenkonflikt.

Gruß
Peter H.
[/quote]
_________________
Gruß
Peter H.
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maxkatze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort,

nun sagen wir mal der Anwalt war bis 2002 Partner in der Kanzlei.
Der Prozess wurde von 2001 bis 2003 (Urteil) von dieser Kanzlei geführt.

Besteht nun ein Interessenkonflikt durch die bloße Zugehörigkeit zur ehemahligen Kanzlei,
wenn er jetzt einen Regressfall führen soll ?

Gruß !
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