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mal angenommen es kommt doch einmal vor, daß ein Anwalt einen schweren Fehler macht und in Regress genommen werden muß.
Die ehemahligen Mandanten nehmen sich nun, nach eingehender Beratung, einen neuen Anwalt in der gleichen Stadt und bereiten einen Schadenersatzprozess gegen Ihren ehemahligen Prozeßbevollmächtigten vor.
Nach 12 Monaten erfahren sie allerdings, daß Ihr neuer Anwalt zum Zeitpunkt des ersten Prozesses, Partner der jetzt zu verklagenden Kanzlei war.
Darf der Anwalt jetzt gegen seinen ehemahligen Kollegen vorgehen oder ist er befangen ?
meines Erachtens liegt ein Interessenkonflikt vor, § 43a Abs. 4 BRAO (= Bundesrechtsanwaltsordnung). Dieser hätte auch nicht erst nach 12 Monaten festgestellt werden dürfen und daher ggf. Ansprüche nach § 44 BRAO.
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