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Elternzeit bei Insolvenz

 
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winni
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 11:04    Titel: Elternzeit bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
etwas kompliziert, aber möglicherweise für die Rentenberechnung wichtig.
Meine Tochter beantagte wegen ihres 2. Kindes Elternzeit bis Juni 2005. Als im Januar 2004 die Insolvenz eröffnet wurde, hatte meine Tochter die 3. Schwangerschaft ihrem AG bereits gemeldet.
Die Firma wurde Ende Januar 2005 komplett geschlossen, es fand keine Übernahme statt.
Die Kündigung wurde durch den Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Integrationsamts zum Ende der Elternzeit für das 2. Kind ausgesprochen. Allerdings wurde meine Tochter später durch die insolvenzveraltung darüber informiert, dass sie Elternzeit auch für das 3. Kind beantragen könne, da dies noch im April 2004 geboren wurde. Meine Tochter hat also Elternzeit beantragt, erhielt aber inzwischen keine Nachricht mehr.
Laut Krankenkasse, der die Elternzeit durch den Insolvenzverwalter angeblich nicht gemeldet wurde, ist meine Tochter nur bis Juni 2005 krankenversichert.

Da ich mir nicht vorstellen kann, wie ein ruhendes Arbeitsverhältnis bei einer nicht existierenden Firma bestehen kann , nun meine Frage:

Rentenversicherungsrechtlich ist m.E. die Zeit bis Juni 2005 abgedeckt. Wie sieht es mit der Rentenversicherung beügl. der Elternzeit für das 3. Kind aus?

Für alle Antworten bereits herzlichen Dank.
winni
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matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:05    Titel: Re: Elternzeit bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Für die Rentenberechnung ist es meines Wissens völlig unerheblich ob men ein Arbeitsverhältnis hat. 3 Jahre Kindererziehungszeiten kann man sich immer anrechnen lassen.
MfG
Matthias
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