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Verfasst am: 27.03.06, 13:55 Titel: Haftpflicht vs. Sportunfall
Ich bin über den Verein beim Landessportbund versichert. Bei folgendem Fall tut sich mir die Frage auf, ob das nicht eher ein Haftpflichtschaden ist.
Ich hab das Pferd, dass dem Verein gehört, in der Reithalle geführt. Es war krank, durfte nicht geritten werden. Es war aber wichtig, dass sie geführt wird. Aus unerfindlichen Gründen hat sie sich erschrocken (Sie war vorher total ruhig und gelassen). Bei ihrem "Fluchtversuch" hat sie mich angerempelt und ist mit ihren Vorderhufen gegen meine "Hinterhufe". Laut Versicherung wurde ich nicht als Haftpflichtfall sondern als reiner Sportunfall eingestuft. Meiner Meinung nach liegt hier aber auch ein Haftpflichtschaden vor. Denn ich bin doch unverschuldet von dem Pferd getreten worden und für das Pferd muss doch eine Haftpflichtversicherung existieren. Die wird sicherlich auch über den Landessportbund laufen. Wenn ich vom Pferd gefallen wäre, würde ich diese Einstufung nachvollziehen können oder wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe, aber ich bin mir keiner Schuld bewußt.....
Mit der Unfallversicherung krieg ich nämlich nicht mal meine ganzen Zuzahlungen wieder. Die belaufen sich so bei ca. 100 €. Für mich schon ganz schön viel und die Behandlung ist immer noch nicht abgeschlossen.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtslage so nicht zu beantworten.
Jeder LSB ist anders (privatrechtlich) versichert; hier wäre Kenntnis der jeweiligen speziellen AVB notwendig. Es gibt zwar gesetzliche Unfallversicherungen, die werden aber oft darüberhinaus durch privatrechtliche Verträge ergänzt - so wie hier offensichtlich.
Die AVB werden aber vermutlich nur über einen Rechtsvertreter anzufordern bzw. einsehbar sein. _________________ MfG,
Duisburger
Ich habe mir aus dem Internet nur ein Serviceheft zum Sportsicherungsvertrag des LSB Berlin-Brandenburg (das ist der relevante) ausgedruckt. Darin wird gesagt, dass eine gesetztliche Haftpflichtversicherung der Mitgliedorganisationen des Landessportbundes besteht. Bei Reitvereinen ist das Risiko als Tierhalter mit abgedeckt soweit es sich um Vereinseigene Pferde handelt. Das war hier der Fall. Für die Unfallversicherung steht dort drinne, dass aktive Mitglieder versichert sind, soweit die sportliche Betätigung vom Verein organisiert bzw. durchgeführt wird. Das ist hier natürlich ein wenig kompliziert. Ich habe mich um das Pferd gekümmert. Es war krank und mußte als "therapeutische" Maßnahme geführt werden. In meinen Augen ist das allerdings keine sportliche Betätigung. Es ist eine Handlung, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Vereinsmitglied durchführt habe. Aber sportlich? Zum anderen hat mich das Pferd verletzt. Und da ist der Verein laut diesem Serviceheft als Tierhalter gesetzlich haftpflichtversichert. Oder sehe ich das falsch?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 30.03.06, 21:17 Titel:
Hi,
na, dann legen Sie dem Verein doch Ihre Rechnungen mal vor.
Die Stellungnahme dessen dazu dürfte dann interessant werden. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Darin wird gesagt, dass eine gesetztliche Haftpflichtversicherung der Mitgliedorganisationen des Landessportbundes besteht
kann es denn sein, das die mitglieder selbst auch über diese haftpflichtversicherung versichert gelten?
dann werden ansprüche gegen die "eigene" haftpflichtversicherung entsprechend wenig erfolg haben _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wenn ich als Vereinsmitglied in der Turnhalle der örtlichen Grundschule (in der wir 1x die Woche sind) was beschädige, dann greift die Haftpflicht des LSB. Klaro. Aber hier bin ich ja als natürliche Person der Geschädigte. Das ist ja nicht die "eigene" Haftpflicht... denk ich
So wie ich das jetzt mit meinen Recherchen und Aussagen eines Anwalts mitbekommen habe, sind das ja zwei verschiedene Schuhe. Erstens habe ich ja nicht im Rahmen einer vom Verein organsierten sportlichen Betätigung gehandelt. Und weil außerdem das Pferd zu diesem Zeitpunkt auch nicht mein Reitpferd war, liegt hier ja ein Tierhalterhaftpflichtfall vor. Das Pferd ist ein Vereinspferd und somit müßte ja eigentlich die Haftpflicht des Vereins (hier LSB) greifen. Ich kann mir jedenfalls nicht erklären, das das hier ein Sportunfall sein soll und wenn, dann greift trotzdem die Tierhalterhaftpflicht.... jedenfalls meine Meinung Eine aus dem Verein hat sich neulich dabei verletzt als sie beim Training vom Pferd abgesprungen ist (als Übung). Da greift natürlich NICHT die Tierhalterhaftpflicht, weil das Tier ja hier die Verletzung nicht verursacht hat...., aber wenn das Pferd gebuckelt hätte, dann wäre die ganze Sache doch schon wieder ein ganz anderer Fall...... *grübel*
Na jedenfalls danke für alle Antworten. Ich werd mein Glück mal versuchen und meine Erkenntnisse dann hier auch preisgeben
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