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recht.de :: Thema anzeigen - KapMaR: Ad-hoc-Publizität <=> Aufsichtsrat
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KapMaR: Ad-hoc-Publizität <=> Aufsichtsrat

 
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dragonfly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 16:39    Titel: KapMaR: Ad-hoc-Publizität <=> Aufsichtsrat Antworten mit Zitat

Hi!

Ich wusste nicht genau, wo ich das Thema plazieren sollte- daher mache ich das mal hier....

Ich würd gerne eure Meinung hören: was ist, wenn ein Unternehmen eine Ad-hoc-Meldung vor Zustimmung der Aufsichtsrat veröffentlicht (vgl. §15 WpHG n.F.). Inwiefern würde das die Zustimmungsentscheidung des AR beeinträchtigen?

Der AR überwacht die Geschäftsführung- bezieht er dann aber nicht auch die Folgen einer Reaktion mit ein, wenn er die Zustimmung zur Maßnahme verweigert?

Ich kenne mich nicht ganz so gut mir den Börsenreaktionen aus: aber die Nachfrage nach den Aktien steigt doch auch bei solchen Ereignissen, auch wenn sie noch nicht sicher sind; und je höher die Nachfrage, desto höher der Wert des Unternehmens ?!? Eh?


Wäre super, wenn sich jemand damit auskennen würde.

dragonfly
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

mensch... das Zeug hatte ich erst letztes Semester in meiner Vorlesung, aber ich finde adhoc (*LOL*) keine Unterlagen explizit dazu. Ich kann mich nur daran erinnern, dass der Vorstand nicht publititätspflichtig ist, wenn der AR noch zustimmen muss. Begründet wird dies m.E., dass eben noch keine "Tatsache" vorliegt, solange die Zustimmung des AR fehlt, weil diese konstitutiv zur "Tatsache" wirkt. Die "Überspielung" des AR wird somit verhindert, indem man solange der AR nichts gemacht hat, eine Tatsache einfach negiert. Ist zwar ein arges Gedankenkonstrukt, aber anders lässt es sich wohl nicht lösen. M.E. solltest du im Kommentar zum WpHG nachlesen. Vielleicht steht auch was im DCGK?!

Gruß:
showbee
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dragonfly
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Danke erstmal für die Antwort!
Das mit den Kommentaren ist so eine Sache: die sind alle veraltet; §15 WpHG hat sich ganz schön geändert durch das AnSVG- es gilt nun die Insiderinformation statt der Tatsache, so dass nun grdsl. jede Stufe beim mehrstufigen Entscheidungsprozess zu publizieren ist. Der Emittent hat nun nur die Befreiung- auf eigenes Risiko (neu)!

Ich weiss nun nicht, wie sich eine kurzfristige Mitteilung an der Börse selbst auswirkt: denn der Aufsichtsrat lässt sich ja best. bei seiner Entscheidung auch hinsichtlich des Börsenkurses beeinflussen....und ich habe auch gelesen, dass man sogar den Marktwert des Unternehmens auch mit Aktienanzahl und Börsenkurs berechnet...
=> nur: was ist denn jetzt für das Unternehmen wichtig? Der hohe Kurs, diesen stabil zu halten- oder einfach nur das Image, einen guten Kurs zu haben aufgrund dessen, dass dies eine Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung ist???

Weisst du das viielleicht?

dragonfly
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