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ich habe ein echtes Problem: Ich habe mich mit jemandem eingelassen, wir hatten Sex. Nun habe ich ihm dann aber gesagt, dass aus uns nichts wird. Derjenige hat mir jeden Tag mehrere SMS und Mails geschrieben, ich habe oft genug gesagt, ich will nichts mehr wissen. Nun droht er mir, in meine Schule zu kommen und mich blos zu stellen.
Er verlang ein neues Treffen mit Ihm von mir, und ich will das nicht.
Das Problem ist, dass ich 16 bin. Sollte ich irgendwann Anzeige erstatten oder einfach warten? Ich meine, das geht jetzt schon 4-5 Monate so, jeden Tag SMS und E-Mail. Ich hab die Schnauze dicke...
Jemand sagte mir mal, dass Hunde, die bellen, nicht beißen
Nur mein erster Gedanke zu der "Story".
Hmm: Mit 16 hats man sehr schwer.
Jetzt mit Anzeigen. Da müssen die Eltern "von Amts wegen" informiert werden, wenn man gegen jemanden eine Anzeige erstattet, indem man Geschädigter und somit Zeuge ist.
Falls das kein Problem darstellen sollte, sind natürlich rechtliche Schritte / Anzeigen zu empfehlen. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Hm okay, naja, das wäre schon sicher ein halbes Drama.
Stellen wir uns mal vor ( ) ich würde Anzeige erstatten wollen, wie mache ich das? Kann man glaube ich online einreichen, wäre aber besser, ich geh direkt zur Polizei oder?
Hab bisher noch nie jemand anzeigen müssen - Gott sei dank
Grundsätzlich
Online Anzeigen sind nicht zu empfehlen, bzw. nur zu empfehlen bei Sachen, wie Internetauktionshaus [Name geändert] Betrug.
Man geht zu einer Polizeidienststelle.
Dort äußert man sein "Begehren" jemanden anzuzeigen.
Idealerweise nimmt man "Beweise" mit, die deine Aussage glaubhafter machen.
Dort nimmt ein Beamter die Anzeige auf, der zuvor jedoch deine Personalien sich anschaut.
Er ermittelt den Straftatbestand aufgrund der getätigten Aussage, und leitet die Strafanzeige einen Sachbearbeiter weiter.
Dieser Sachbearbeiter lädt den von dir Beschuldigten vor, in dem dieser den Beschuldigten eine Beschuldigtenvorladung zusendet. Der Beschuldigte ist jedoch nicht verpflichtet, dort zu erscheinen/auszusagen.
Wenn noch etwas Unklares sein sollte, kriegst du bzw. deine "Erziehungsberechtigten" eine Zeugenvorladung
Nachdem dies gemacht wurden ist, geht die Ermittlugnsakte an die Staatsanwaltschaft, die über eine Einstellung, die Erhebung der öffentlichen Klage oder Strafbefehl entscheidet.
Dazu möchte ich erwähnen, dass es manchmal zu empfehlen ist, gegen solche Störer auch zivilrechtlich vorzugehen. Unterlassungsklage. Am besten dann zum Anwalt.
Unterlassungsklage heißt, dass der Beschuldigte/Beklagte ein bestimmtes Handeln nicht tun darf, und falls doch, damit zu rechnen hat, Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder, wenn er das nicht bezahlen kann, bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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