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keine Ahnung, ob ich hier richtig bin aber ich versuch es mal:
Bekanntlich unterliegen Architekten dem Architektenrecht und nicht nur den ohnehin schwierigen Wettbewerbsbeschränkungen.
Darf ein Architekt .per Mailing bei Rechtsanwälten für seine Leistungen (z.B. Schadensgutachten, Wertgutachten ) werben oder ist das schon unlauterer Wettbewerb und kann eine Abmahnung zur Folge haben???
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