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Verfasst am: 18.03.06, 19:53 Titel: Kündigung vor Ablauf der Laufzeit !!!
A besitzt bei Versicherung V schon länger eine Kompaktversicherung ( PHV, Hausrat und Unfall)
Vor Ablauf der vorigen Laufzeit jedoch wurde letztes Jahr die Versicherung um 5 Jahre befristet verlängert...
Nun stellte dich jedoch heraus, dass die Prämie für die Unfallversicherung das vierfache eines aktuell vorliegendes Angebots der Versicherung X liegt.
Besteht bei befristeter Laufzeit die Möglichkeit der Kündigung?
Hierbei sollte jedoch nur die Unfallversicherung gekündigt werden !!!
Die beiden anderen sollten beibehalten werden !!!
Eine selektive Kündigung ist möglich. Da Sie jedoch offensichtlich den Gesamtvertrag verlängert haben wird eine vorzeitige Beendigung nicht möglich sein, sofern der Versicherer Ihnen hier nicht entgegen kommt.
Die Frage stellt sich hier ob es sich um rechtlich selbstständige Verträge handelt.
Einfach mal beim Versicherer schriftlich nachfragen (dann bekommt man in der Regel auch eine schriftliche Antwort die dann verbindlich ist).
Im Optimalfall handelt es sich um eine verbundene Versicherung - die wäre dann insgesamt nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall außerordentlich kündiungsfähig. Aber genaue Auskünfte hierzu nur per PN _________________ MfG,
Duisburger
Ob es sich um rechtlich selbständige Verträge handelt, steht normalerweise ganz groß im Versicherungsschein. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 24.03.06, 09:38 Titel:
Hi,
hmm, also letztes Jahr wurden die Verträge ! (Es handelt sich mW bei einer solchen Bündelung von verschiedenen Sparten immer um rechtlich eigenständige Verträge! Eine verbundene Versicherung ist wieder was anderes...) geändert.
D.h., daß Sie da ohne Einverständnis des Versicherers nicht rauskommen werden.
Bitte prüfen Sie genau, wo die Unterschiede in den Verträgen sind. Sollte der Versicherungsumfang tatsächlich nahezu gleich sein(was ich jetzt mal nicht glauben möchte), sollte Ihr Versicherer Ihnen bei der Vertragsänderung entgegenkommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie mW aber nicht. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Zum Unterschied zwischen einer verbundenen und einer gebündelten Versicherung:
Bei der gebündelten Versicherung werden rechtlich selbständige Verträge in einer Police zusammengefaßt, was idR einen Rabatt zur Folge hat. Die Verträge sind dann separat voneinander zu kündigen. Allerdings kann sich dann die Prämie für die verbliebenen Verträge ändern, da sich der Rabatt ändern kann.
Bei der verbundenen Versicherung handelt es sich um eine Versicherung, die verschiedene Gefahren versichert, so z.B. die Hausratversicherung. Man spricht eben von der verbundenen Hausratversicherung (daher auch VHB = Verbundene Hausrat Bedingungen). Die einzelnen Gefahren können in der Regel nicht separiert werden, außer in der Geschäftsversicherung. Hier kann z.B. nur die Gefahr Feuer versichert werden.
Übrigens sehe ich hier keinen Grund, den Vertrag aufzuheben, nur weil der Versicheurngsnehmer nicht im Vorfeld in der Lage war, sich über die einzelnen Prämien zu informieren. Bei eingehender Suche wird man nahezu immer einen Versicherer finden, der eine günstigere Prämie bietet - sollen jetzt alle Verträge deswegen aufzuheben sein? Wo bleibt da die Rechtssicherheit? _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
Gewöhnlich ist es doch so, daß Verträge -so sie nicht definitiv befristet sind- sich um jeweil 1 Jahr verlängern, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Hier jedoch ist von einer 5-jährigen Verlängerung die Rede ws darauf schließen läßt, das der Vertrag "manuell" verlängert wird.
Könnte es sein, daß das aktuelle Angebot der anderen Versicherung auf dem Versicherungsumfang der Unfallversicherung VOR der Vertragsverlängerung basiert und im Rahmen der Vertragsverlängerung ein höherer Versicherungsumpfang ausgemacht wurde. Das würde nämlich den gravierenden Preisunterschied erklären.
Viele Gesellschaften schließen 5-Jahresverträge ab. Dies stellt aber keine Befristung dar, sondern eine Vertragsmindestlaufzeit. Anschließend, sofern der Vertrag nicht erneut verlängert wird, verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr es sei denn, es wird fristgerecht gekündigt. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt in einem sog. Laufzeitrabatt (idR 10%).
Also bitte darauf achten, dass der Vertrag nicht nach den 5 Jahren beendet ist, sondern weiter läuft!
Außerdem ist es durchaus denkbar, dass hier unterschiedliche Leistungen verglichen worden sind, allerdings sind solche Preisspannen auch nichts ungewöhnliches. Darüber hinaus ist es noch fraglich, ob es sich um einer "normale" Unfallvers. handelt, oder eine mit Beitragsrückgewähr, denn diese sind erfahrungsgemäß erheblich teurer. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
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