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Um/Abmeldung,wechselnder Aufenthalt zwecks Nicht-Pfändung

 
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hamburger_jung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 21:57    Titel: Um/Abmeldung,wechselnder Aufenthalt zwecks Nicht-Pfändung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:

Herr A., geschieden von Frau B. fliegt aus seiner Wohnung, da er dort illegale Ausländer beheimatet hat. Die beiden Kinder (12 und 9) leben bei Frau B.

Herr A. zahlt keinen Unterhalt für die Kinder. Es gibt einen pfändungsfähigen Gerichtsbeschluss in den Scheidungsunterlagen. Die Pfändung durch Amtsgericht war bisher ohne Ergebnis, da er zu dem Zeitpunkt bereits aus der Wohnung raus war.

Seit dem: Er meldet sich nur telefonisch bei den Kindern, sieht sie max. auf der Straße nach der Schule. Er hatte bei Scheidung das gemeinsame Sorgerecht eingeklagt, nimmt aber weder Rechte noch Pflichten war.

Zudem arbeitet er bei einer Zeitarbeitsfirma.

Polizeilich gemeldet ist er an der alten Anschrift.

Frage 1: Kann man dem Amt einen Hinweis geben (Meldeamt), dass er da nicht mehr wohnt, damit die ihn von Amtswegen abmelden? Die Bestätigung durch den Gerichtsvollzieher liegt vor.

Frage 2: Gibt es eine Möglichkeit - wenn die Pfändung ja nicht möglich ist, da er nicht antreffbar, bzw. auffindbar ist - mit einem Pfändungs- und Überweisungbeschluß eine eidesstattliche Erklärung einzufordern? Und wandelt die sich dann automatisch in einen Haftbefehl um, wenn Herr A. nicht antwortet? Wird das "öffentlich" zugestellt?

Frage 3: Bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung - gilt das als Sozialbetrug? Frau B. erhält UVG für 1 Kind. Und wenn es Sozialbetrug ist - wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Herr A. seine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung los ist?

Oder ist es besser dem Amt/Polizei die Handynummer zu geben, oder seinen Arbeitsort zu benennen?

Danke im Voraus!

hamburger_jung, der Hass ist unendlich Sehr böse

PS: Nebenbei bedroht Herr A. mich permanent - er würde mich umbringen.
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